Co-Working Doppelter Haushalt genehmigt

Köln · Der Doppelhaushalt der Stadt für die Jahre 2023/2024 tritt planmäßig am 1. Januar in Kraft. Nach dem Ratsbeschluss der Stadt hat nun auch die Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde grünes Licht gegeben. Die Genehmigung des Doppelhaushalts mit seiner mittelfristigen Finanzplanung ist die Voraussetzung für die volle finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt.

Zum fünften Mal in Folge kann die Stadt nun mit der erfolgten Genehmigung ins neue Jahr starten und die für die kommenden zwei Jahre geplanten Aufgaben und Projekte umsetzen. Für die städtischen Dienststellen sowie alle Träger, Partner und Unternehmen, mit denen die Stadtverwaltung zusammenarbeitet, bietet das Planungssicherheit innerhalb eines verlässlichen Rahmens. 

Der genehmigte Etat plant Aufwendungen in einer Gesamthöhe von rund 5,7 Milliarden Euro in 2023 und 5,9 Milliarden Euro in 2024 ein. In 2023 stehen dem insgesamt Erträge von rund 5,7 Milliarden Euro und in 2024 von 5,6 Milliarden Euro gegenüber. In 2023 ergibt sich dadurch ein leichter planerischer Haushaltsüberschuss von 2,9 Millionen Euro und damit der Haushaltsausgleich. In 2024 schließt der Haushalt mit einem deutlichen Defizit von 286 Millionen Euro.

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