Karneval 11.11. in Köln: Zugang zur Altstadt nur mit 3G

Köln · Die Stadt will den Zugang zu Teilen der Altstadt und des Kwartier Latäng am 11. November mittels Allgemeinverfügung beschränken.

 Jecke dürfen nur mit 3G in die Altstadt.

Jecke dürfen nur mit 3G in die Altstadt.

Foto: dpa/Oliver Berg

Die Stadt will den Zugang zu Teilen der Altstadt und des Kwartier Latäng am 11. November mittels Allgemeinverfügung beschränken. Nach jetzigem Stand erhalten an diesem Tag nur noch Personen mit einem sogenannten 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) Zugang zu diesen Bereichen. Da die derzeitige Coronaschutzverordnung NRW nur bis zum 8. Oktober gilt, kann es hinsichtlich des Umfangs der Einschränkungen noch Anpassungen geben. Die Stadt erwartet nicht, dass der Gesetzgeber die Beschränkungen aufhebt. Daher müssen alle Feierwilligen, die in diese Bereiche wollen, am 11. November einen entsprechenden Nachweis an den Zugangskontrollen vorweisen. Anwohner und Gewerbetreibende sind von der Beschränkung ausgenommen.

Die Stadt weist darauf hin, dass auch Schnelltests ab dem 11. Oktober kostenpflichtig sind. Sie sind aber auch nicht ausreichend als Nachweis. Eine Immunisierung durch Impfung ist noch möglich, wenn die Erstimpfung spätestens am 6. Oktober und die Zweitimpfung am Ende des dreiwöchigen Mindestabstands erfolgen. Nach der anschließenden zweiwöchigen Immunisierung besteht der vollständige Impfschutz.

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