Gerichtsverfahren: Teilerfolg für Erhalt des Lauterbach-Hauses

Die linke Hälfte bleibt auf jeden Fall stehen, über die rechte werden noch einmal Gespräche geführt.

Burscheid. Bei der gestrigen Berufungsverhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster hat Apotheker Andreas Winterfeld die Berufung für die linke Hälfte des Carl-Lauterbach-Hauses (Hauptstraße 83) zurückgezogen. Damit beugt er sich dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, das Anfang des Jahres die Klage des Eigentümers auf Streichung aus der Denkmalliste und Abriss abgewiesen hatte.

Das Verfahren zu der rechten Gebäudehälfte (Hauptstraße85) wurde unter neuem Aktenzeichen abgekoppelt und ruht nach Angaben von Gerichtssprecher Martin Schnell vorerst bis zum 1. Mai 2008: "Bis dahin soll es noch einmal zu Vergleichsgesprächen zwischen den Verfahrensbeteiligten kommen."

An der Verhandlung in Münster nahmen für die Stadt Burscheid der Leiter des Stabes Stadtentwicklungsplanung, Kurt Berger, sowie Juristin Britt Kunert teil, außerdem der zuständige Gebietsreferent des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege, Andreas Stürmer. Sowohl die Stadt als auch das Amt hatten bisher immer um den Erhalt des Geburtshauses von Burscheids berühmtestem Maler Carl Lauterbach (1906-1991) gekämpft.

Das Doppelhaus steht seit 1987 unter Denkmalschutz - allerdings nicht wegen seines einstigen Bewohners, sondern wegen der typischen Bauweise. Seit 1995 befindet es sich im Besitz der Familie Winterfeld. Im Oktober 2002 wurde der Antrag auf Streichung aus der Denkmalliste gestellt.

Auch künftig stehe ein Abriss nicht zur Diskussion, sagte Kurt Berger im Anschluss an die gestrige Verhandlung. "In den Gesprächen wird es darum gehen, was wir mit Blick auf die künftige Nutzung noch mittragen können und was nicht mehr."

Dazu soll ein Gutachten Aufschluss über die wirklichen Schäden an der rechten Gebäudehälfte bringen; sie ist laut Berger später gebaut, aber dennoch offenbar in einem schlechteren Zustand als die linke Hälfte.

Von der geplanten Nutzung hänge ab, welche Zugeständnisse möglich seien, beispielsweise bei der Kleinteiligkeit der Räume: "Bisher ging es um Wohnnutzung, aber eventuell wären unten auch Geschäftsräume denkbar", so Berger. Es sei im Interesse der Stadt, eine möglichst zügige Nutzung herbeizuführen. Berger begrüßte, dass es nun auch seitens der Eigentümer Gesprächsbereitschaft gebe. "Wir werden aufeinander zugehen und die Frage ist, wo wir uns dann treffen."

Andreas Winterfeld war gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

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