Gerichtsurtei wegen schweren Raubes: Vier Jahre Haftstrafe – und die Chance zum Entzug

Rainer S. wird des schweren Raubs schuldig gesprochen. In einer Klinik soll er nun von den Drogen loskommen.

Burscheid/Köln. Nachdem der Richterspruch verklungen ist, blickt Rainer S. kurz ins Publikum und verabschiedet sich mit einem scheuen Kopfnicken von jener Schmuckverkäuferin, die er im September vergangenen Jahres mit einem Messer überfallen hatte.

Eine Geste der Reue, die freilich nichts mehr daran ändert, dass der Burscheider (25) sich nun auf eine längere Zeit hinter Gittern einstellen muss. Die 3.Große Strafkammer des Kölner Landgerichts hat ihn des schweren Raubs schuldig gesprochen und eine vierjährige Freiheitsstrafe verhängt.

Damit endet ein Gerichtsprozess, der wegen des umfassenden Geständnisses von Rainer S. sowie ausführlicher Zeugenaussagen kaum Meinungsverschiedenheiten zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft barg und daher unaufgeregt verlief. Gleichzeitig ist der Schlussstrich unter eine Straftat gezogen, die Burscheid seinerzeit in Atem gehalten hatte.

Der polizeibekannte Rainer S. (Name geändert) hatte am Mittag des 10. September das Schmuck- und Uhrengeschäft Breidbach betreten und auf die Verkäuferin ein Messer in Bauchhöhe gerichtet. Mit seiner Beute - Bargeld in Höhe von etwa 650 Euro - zog er von dannen, wurde allerdings schon eine Stunde von der Polizei gefasst.

Auslöser seiner Tat war, wie der Richter nun resümierte, seine Drogensucht. Rainer S. habe an diesem Tag "einen Affen geschoben" - er litt unter Entzugssymptomen und sehnte sich schmerzlich die nächste Dosis Heroin herbei. Der Raub habe allein der "schnellen Geldbeschaffung für die Droge" gedient.

Laut psychologischem Gutachten sei Rainer S. dabei aber "steuerungsfähig" gewesen; ergo hat er nicht im Drogenrausch gehandelt. Dies wurde geprüft, weil Rainer S. einige Stunden vor der Tat Cannabis und womöglich Amphetamine konsumiert hatte.

Mit Blick auf seine Drogenabhängigkeit ordnete der Richter einen Aufenthalt in einer Entziehungsanstalt an. Voraussichtlich wird Rainer S. nun den Löwenanteil seiner Haftstrafe in einer entsprechenden Klinik absitzen. Angesichts der Schwere seiner Sucht steht ihm nämlich ein langwieriger und mühsamer Kampf bevor.

Positiv rechnete der Richter dem Burscheider an, dass er sich geständig zeigte. Außerdem zeigte er Verständnis für die schwierige Lebensgeschichte des Angeklagten. So wurde Rainer S. in der Kindheit von seinem Vater geschlagen. Später wurde er zweimal Opfer von Vergewaltigern.

Von einer Strafmilderung wurde allerdings abgesehen. Der Richter verwies dabei auf das üppige Vorstrafenregister und die Tatsache, dass er schon einmal wegen Raubs eingesessen hatte.

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