Ordnungsamt : Drohungen, Beleidigungen, Übergriffe und viele Schäden
Köln Seit dem 23. März gilt die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Beispiellos hat die Verordnung das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt als Ordnungsbehörde gefordert. Die Mitarbeiter, besonders die Kräfte des Ordnungsdienstes, haben auch unter Risiken für die eigene Gesundheit die Einhaltung der Infektionsschutz-, Hygiene- und Abstandsregeln im Stadtgebiet kontrolliert und durchgesetzt.
Damit hat der Ordnungsdienst der Stadt einen wichtigen Beitrag dafür geleistet, dass die Infektionszahlen in Köln im niedrigen Bereich lagen und liegen. Nun zieht das Amt für öffentliche Ordnung eine Zwischenbilanz für die vergangenen drei Monate.
Widerstände steigen
mit ersten Lockerungen
„Während sich die Bevölkerung zu Beginn gegenüber den einzuhaltenden Regelungen verständnisvoll und regelkonform zeigte, stiegen mit den ersten Lockerungen die Widerstände. Dieser Trend hat sich weiter verstärkt und erschwert die Arbeit der Einsatzkräfte massiv“, heißt es von der Stadt. Seit Einführung der Corona-Schutzverordnung hat der Ordnungsdienst ein auf die Lage angepasstes, rollierendes Schichtmodell. Täglich sind aktuell bis zu 100 Mitarbeiter in Köln im Einsatz.
Obwohl es viele Einschränkungen gab, zog es die Kölner bei gutem Wetter vermehrt ins Freie. Besonders im Rheinpark, Volksgarten oder am Aachener Weiher gab es immer wieder Menschansammlungen. Das zeitweise geltende Grill- und Picknickverbot führte immer wieder zu Unverständnis bei der Bevölkerung.
Besonders oft kam es zu Verstößen gegen das Kontakt- und Ansammlungsverbot am rechtsrheinischen Rheinufer sowie in öffentlichen Grünanlagen und Parks. Auch der Brüsseler Platz war in den Abendstunden teilweise so voll, dass der Ordnungsdienst dieser sperren musste, ebenso wie den Rheinboulevard.
Insgesamt stellte der Ordnungsdienst in den vergangenen drei Monaten 3226 Verstöße gegen das Ansammlungs- und Kontaktverbot, 602 Verstöße auf Spiel-, Bolzplätzen und Sportanlagen, 284 Verstöße in der Gastronomie, 151 Verstöße im Einzelhandel, 138 Verstöße gegen das zeitweise geltende Grillverbot und 49 Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Maske.