Bürgerbegehren im Aufbau

Bis zum 17. Dezember muss die Aktion gegen die Umbenennung knapp 1400 Unterstützer gefunden haben.

Burscheid. Noch nie hat es in der Stadt ein Bürgerbegehren gegeben. Das soll sich jetzt ändern. Anwohner der Fritz-Halbach-Straße unter Federführung von Thomas Garweg wollen die Entscheidung des Kulturausschusses vom 17. September auf Umbenennung nicht akzeptieren.

Nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen muss ein Bürgerbegehren innerhalb von drei Monaten nach dem kritisierten Beschluss bei einer Kommune von der Größe Burscheids von neun Prozent der Wahlberechtigten unterstützt werden. Demnach müssen die Anwohner bei derzeit 15 288 Wahlberechtigten bis zum 17. Dezember mindestens 1376 Unterstützerunterschriften einreichen.

Im Anschluss überprüft die Verwaltung die Unterschriften. Der Rat stellt dann fest, ob das Bürgerbegehren zulässig ist oder nicht. Wenn ja, entscheiden die Ratsmitglieder per Mehrheitsentscheid, ob sie dem Begehren folgen oder nicht. Findet das Bürgerbegehren keine Ratsmehrheit, folgt im Anschluss der Bürgerentscheid.

Er wird in der Regel wie eine Wahl durchgeführt. Dabei entscheidet die Mehrheit. Diese Mehrheit muss allerdings gleichzeitig mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten ausmachen. Im Falle Burscheids wären das also 3058 Bürger.

Garweg sieht für die Umbenennung keine Notwendigkeit. Fritz Halbach sei nicht wegen seiner politischen Einstellung in der NS-Zeit ausgewählt worden, sondern weil er ein Heimatdichter war. Wenn man die politisch-moralischen Maßstäbe von heute anlegen wolle, dürfe man Straßen auch nicht mehr nach Wilhelm Busch und Richard Wagner benennen, von denen auch judenfeindliche Aussagen bekannt seien. Halbach sei mit seinen antisemitischen Tendenzen „ein Kind seiner Zeit“ gewesen.

Darüber hinaus könne es noch einige Jahre dauern, bis Karten und Navigationsgeräte auf den aktuellen Stand gebracht seien.

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