Bestattungen: Die letzte Ruhestätte ist planbar

Wer zu Lebzeiten vorsorgt, nimmt seinen Verwandten Entscheidungen ab.

Burscheid. Zehn Interessierte fanden sich am Montag im Haus der Begegnung ein. Auf Initiative des Senioren-Beirats hatte der Gesprächskreis "Nicht nur für pflegende Angehörige" ein Thema gewählt, mit dem sich kaum einer freiwillig beschäftigt. Ulrike Zelms vom Bestattungsinstitut Kuhler & Kaufmann informierte sachlich und taktvoll über alle Aspekte, die rund um Sterben und Beisetzung auftreten können.

Wer sich bereits bei Lebzeiten mit dem Gedanken beschäftigt, welche Bestattungsart er wählen möchte und wie die eigene Grabstätte gestaltet sein soll, braucht für seine Entscheidungen verläßliche Fakten. Auch wer keine speziellen Wünsche hat, was die einzelnen Abläufe nach seinem Ableben betrifft, muß sich über die anfallenden Verpflichtungen im Klaren sein. So konnte Ulrike Zelms wertvolle Hinweise geben, sowohl über die verschiedenen Arten von Grabstätten: angefangen von den Kosten beim Erwerb über die Dauer der Nutzungsrechte bis hin zu den unterschiedlichen Möglichkeiten der Grabpflege.

Im Gesprächskreis konnte auch der Ablauf von Feuerbestattungen in allen Einzelheiten besprochen werden. Für einige Zuhörer waren besonders die Angaben über sogenannte Ruheforste - oder Friedwälder - interessant. Urnen, die in solchen Gebieten begraben werden, müssen aus schnell verrottbarem Biomaterial sein. Solche, von Forstverwaltungen mit betreute Waldgebiete gibt es bis jetzt im näheren Umkreis von Burscheid noch nicht. Eine Beisetzung dieser Art läßt sich, laut Ulrike Zelms, jedoch ebenso problemlos vermitteln wie beispielsweise eine Seebestattung oder ein zeremonielles Verstreuen der Asche. Die letzteren Vorgänge sind zwingend an eine eigenhändige testamentarische Bestimmung gebunden.

Die Bestattungsverordnungen sind in Deutschland Ländersache und in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Ein Hauptgesprächspunkt des Abends beschäftigte sich mit der Empfehlung, einen Bestattungs-Vorsorge-Vertrag abzuschließen. Vorteilhaft ist, dass alle persönlichen Wünsche bis ins letzte Detail beschrieben werden können. So können Unsicherheit und Streitanlässe vermieden werden.

Zum andern bietet der Vertrag die Möglichkeit einer verzinsten Ansparung ohne behördlichen Zugriff. Diese Regelung kann besonders bei längeren Heimaufenthalten von Nutzen sein, um den verbleibenden Mindestvermögenssatz zu ergänzen.

Ulrike Zelms betonte mehrfach die Wichtigkeit, in alle Überlegungen eine Vertrauensperson einzubeziehen. "Sich der Tatsache des Todes zu stellen, löst manche Ängste, entlastet die Angehörigen und macht den verdrängenden Gedanken unnötig: Das wird schon irgendwie geregelt werden!" Der nächste Gesprächskreis am ersten Montag im November wird sich mit dem Thema "Altersgerechten Wohnen Zuhause" beschäftigen.

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