B 232: Das letzte Jahr als Bundesstraße

Die Rückstufung zur Landesstraße erfolgt erst zum Januar 2009. Derweil steht die Sanierung kurz vor dem Abschluss.

Burscheid. Die Bundesstraße 232 zwischen Opladen und Kaltenherberg hat noch ein Jahr Galgenfrist. Die Rückstufung zur Landesstraße, ursprünglich zum 1. Januar 2006 geplant, hatte sich schon einmal um zwei Jahre verzögert, weil das Land vor der Übernahme vom Bund noch fällige Sanierungsarbeiten verlangt hatte. Jetzt verschiebt sie sich um ein weiteres Jahr. Der Grund: Die Unterlagen zur Rückstufung sind erst im Dezember beim Landesverkehrsministerium eingegangen.

Wegen des langwierigen Verfahrens (s. Kasten) war die Änderung zum Jahreswechsel 2007/2008 nicht mehr zu schaffen. "In 99,9 Prozent der Fälle erfolgt eine solche Rückstufung aber zum 1. Januar. Das hat haushaltstechnische Gründe und hängt mit den Abrechnungszeiträumen zusammen", sagt Stephan Heuschen, Pressesprecher des Verkehrsministeriums NRW. Daher gibt es die B 232, mit einer Länge von rund zehn Kilometern eine der bundesweit kürzesten Bundesstraßen, noch bis zum Jahresende - ehe die Schilder endgültig ausgetauscht werden.

Derweil stehen die Sanierungsarbeiten vor dem Abschluss. Zurzeit wird noch an den Bushaltestellen vor dem Pastor-Löh-Haus in der Höhestraße gearbeitet. In dieser Woche hat der Landesbetrieb Straßen auch mit der Verkleinerung der Verkehrsinsel vor dem Baumarkt begonnen. Ziel ist es, unnötigen Rückstau an der Ampel in Richtung Stadtmitte zu vermeiden und ein zügiges Rechtsabbiegen in Richtung Autobahn zu ermöglichen. Dafür sollen zusätzlich Fahrbahnmarkierungen aufgebracht werden.

Die Markierungen fehlen auch noch sowohl in der Höhestraße als auch auf dem Sanierungsstück zwischen Hugo-Pulvermacher-Halle und Industriegebiet. "Dafür ist jetzt nicht das Wetter", sagt Johannes Szmais, Pressesprecher der Landesbetrieb-Niederlassung Rhein-Berg. "Dazu muss es trocken sein und auch der Untergrund eine gewisse Temperatur haben", verweist er auf das kommende Frühjahr.

Antrag: Die Unterlagen zur Rückstufung, im Fall der Bundesstraße 232 vom Landesbetrieb Straßen NRW im vergangenen Dezember beim Landesverkehrsministerium in Düsseldorf eingereicht, werden dort zunächst geprüft. Wenn es seitens des Ministeriums keine Beanstandungen gibt, werden sie zur zuständigen Bezirksregierung, in diesem Fall Köln, weitergeleitet.

Veröffentlichung: Bevor die Rückstufung rechtskräftig wird, muss sie vier Wochen lang im Amtsblatt der Bezirksregierung Köln veröffentlicht worden sein. In dieser Zeit haben die Träger öffentlicher Belang noch Zeit, gegen die Rückstufung zu klagen.

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