Anklage wegen fahrlässiger Tötung

Ein Bewohner des LVR-Heims war beim Baden so verbrüht worden, dass er später starb. Jetzt muss sich eine frühere Mitarbeiterin dafür verantworten.

Anklage wegen fahrlässiger Tötung
Foto: Doro Siewert

Burscheid. Der dramatische Vorfall liegt nun schon zweieinhalb Jahre zurück, aber jetzt ist klar, dass er ein gerichtliches Nachspiel haben wird: Die Staatsanwaltschaft Köln hat Anklage gegen eine frühere Mitarbeiterin des Heilpädagogischen Heims des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) an der Bürgermeister-Schmidt-Straße erhoben. Der Vorwurf lautet auf fahrlässige Tötung.

Am vierten Advent 2013 soll die damalige Pflegekraft für einen der geistig behinderten Bewohner ein Wannenbad vorbereitet haben. Bei dem folgenden Bad erlitt der Heimbewohner so schwere Verbrühungen, dass er in die Unfallklinik in Köln-Merheim eingeliefert werden musste. Drei Monate kämpften die Ärzte dort um sein Leben, dann erlag er seinen Verletzungen. Den 48. Geburtstag hatte er noch in der Klinik erlebt.

Der Obduktionsbericht des Instituts für Rechtsmedizin der Universitätsklinik Köln sprach im Anschluss von „Multiorganversagen nach Verbrühung“. Die Ermittlungen gegen die Pflegerin, die zunächst wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung eingeleitet worden waren, wurden in der Folge auf den Verdacht der fahrlässigen Tötung erweitert.

Das Ermittlungsverfahren der Kölner Staatsanwaltschaft zog sich dann aber noch bis zum April dieses Jahres hin. Unter anderem wurde im Frühjahr 2015 ein pflegefachliches Gutachten in Auftrag gegeben. Der Sachverständige sollte sich darin sowohl Fragen der Sachausstattung und Personalstruktur des Heims als auch der konkreten Umstände widmen, die zum Tod des Bewohners geführt hatten.

Die Frau selbst erklärte laut Staatsanwaltschaft, für sie sei das Wasser nicht auffällig zu heiß gewesen. Der Heimbewohner soll aufgrund seiner Behinderung auch nicht in der Lage gewesen sein, sich verbal zu äußern. Dazu war von einer defekten Arretierung an dem Wasserhahn die Rede. Diese begrenzt normalerweise die eingeleitete Wassertemperatur.

Der Landschaftsverband beendete das Arbeitsverhältnis mit der Pflegekraft umgehend und reagierte nach eigenen Angaben „mit geeigneten Maßnahmen“, um solche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden. Auch seien die Mitarbeitenden „nochmals sensibilisiert“ worden.

Die heute 32-jährige Frau hat die Anklage inzwischen zugestellt bekommen. Verhandelt wird vor dem Amtsgericht in Leverkusen. Ein Verhandlungstermin ist aber bislang noch nicht festgesetzt worden.

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