Abrissantrag für Riemscheids Hütt

Für das geplante betreute Wohnen ist schon die Sozialstation der Diakonie als Partner gewonnen.

Burscheid. Am 21. Januar hatte Axel Riemscheid gegenüber dem BV erklärt, es sei noch nicht entschieden, ob er seinen Gebäudekomplex Hauptstraße 64 und Luisenstraße 4, 4a und 4b abreißen lassen wolle. Eine Woche später ging der Abrissantrag beim Kreisbauamt ein.

Nach eigener Aussage will Riemscheid an der Stelle die alte Idee betreuten Wohnens in Mietwohnungen wieder aufgreifen. Dem Abrissantrag, der am Dienstag auch den Stadtentwicklungsausschuss beschäftigt, sind Entwürfe für ein zweigliedriges Wohn- und Geschäftshaus beigefügt, das über einen Mitteltrakt miteinander verbunden ist.

Dabei arbeitet Riemscheid wieder mit dem Wermelskirchener Architekten Rolf Körschgen zusammen, mit dem er eine ähnliche Idee bereits 2004 verfolgt hatte. Damals war den beiden aber der Investor abgesprungen, nachdem es schon eine politische Mehrheit für Abriss und Neubau gegeben hatte.

Partner soll dabei die Diakonie-Sozialstation werden, die sich wie das Altenzentrum in Trägerschaft der Rheinischen Gesellschaft für Innere Mission befindet. Die entsprechenden Verträge sind bereits unterschrieben.

Nach der neuen Diskussion, die im vergangenen Monat durch BV-Berichte über den Verkauf der Metzgerei Sauer und den Auszug der Riemscheid-Mieter ausgelöst worden war, hatten das BfB die Aufnahme der Riemscheid-Häuser in die Denkmalliste und die Grünen zusätzlich eine Veränderungssperre beantragt.

Die Verwaltung schlägt in ihrer Vorlage für die heutige Sitzung nun vor, beiden Anträgen nicht zu folgen. Die Planung (sieben bis neun Seniorenwohnungen und eine ambulant betreute Wohngemeinschaft mit zehn bis elf Plätzen) sei bei einem Erhalt der Gebäude nicht realisierbar.

Ein Gutachten des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege kommt zu dem Schluss, dass das Gebäude Hauptstraße 64 (Eisdiele) zwar innerhalb eines Denkmalbereichs erhaltenswert sei. Eine Einstufung als Denkmal sei aber nicht gerechtfertigt.

Eine Veränderungssperre hält die Stadt für unzulässig, da die neue Planung den Zielen der Altstadtentwicklung nicht entgegenstehe. Verweigere die Stadt ihr Einvernehmen, werde der Kreis den Abriss dennoch genehmigen.

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