Ablehnende Bescheide für restliche 160 Antragsteller

A 1: Bezirksregierung erteilt Hoffnungen auf mehr Lärmschutz eine Absage.

Burscheid. Es wird keinen weiteren Lärmschutz für die Dürscheider an der A 1 geben. Dies hat jetzt die Bezirksregierung mitgeteilt, nachdem der Bergische Volksbote am Donnerstag die Zusage des Landesbetriebs Staßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) veröffentlicht hatte, im Bereich Dürscheid so genannten Flüsterasphalt einzubauen.

Anwohner Ehrhard Höppner (Sprecher der Bürgerinitiative in Dürscheid), der zusammen mit der Stadt Burscheid Klage geführt hatte, äußerte dabei die Hoffnung, dass noch weitere Ansprüche erwachsen könnten (beispielsweise für einen Lärmschutzwand), je mehr Einzelbürger einen nachträglichen Anspruch nachweisen könnten.

Dem teilte die Bezirksregierung jetzt eine Absage. Straßen.NRW habe sich im Rahmen des Gerichtsverfahrens lediglich freiwillig dazu erklärt, auf dem betroffenen Streckenabschnitt einen lärmmindernden Straßenbelag aufzubringen.

Ansonsten sei die Ablehnung der Anträge auf nachträglichen Lärmschutz im Bereich der Ortschaft Burscheid-Dürscheid durch die Bezirksregierung Köln gerichtlich bestätigt worden. Das habe das Verwaltungsgericht Köln in seinem Urteil vom 10. November entschieden und die Klagen gegen die Ablehnungsbescheide der Bezirksregierung Köln zurückgewiesen. Die Bürgerinitiative „Lärmschutz für Dürscheid“, die Stadt und weitere rund 160 Anwohner hätten bei der Bezirksregierung für den Streckenabschnitt der Autobahn zwischen dem Autobahnkreuz Leverkusen und der Anschlussstelle Wermelskirchen eine nachträgliche Lärmschutzwand aufgrund nicht voraussehbarer Lärmeinwirkungen gefordert. Die Strecke wurde nach 1978 auf sechs Fahrstreifen ausgebaut.

Entscheidend für einen Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen seien hier die nicht voraussehbaren Wirkungen, die nach der tatsächlichen Verkehrsentwicklung zu erheblichen Abweichungen von der ursprünglichen Lärmprognose geführt hätten. Die Berechnungen des Landesbetriebes hätten ergeben, dass die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes hierfür erforderliche Prognoseüberschreitung von 3 dB(A) bei keinem der Antragsteller erreicht worden seien. Lediglich in drei Fällen bestehe damit Anspruch auf passiven Lärmschutz in Form unter anderem von Lärmschutzfenstern.

Auf Grundlage des Urteils werde die Bezirksregierung Köln nun auch den verbleibenden 160 Antragstellern ablehnende Bescheide erteilen.

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