17 Seiten gegen die Raststätte an der A 1

Leverkusens OB Reinhard Buchhorn legt Ablehnungsschreiben an Straßen NRW vor.

Leverkusen. Die geplante Raststätte an der A 1 bleibt weiter Streitpunkt in der Region. Der Stadtrat Leverkusen hatte bereits in seiner gestrigen Sitzung am 12. Dezember 2011 einstimmig beschlossen, dass die Stadt gegen die Planung und Errichtung der Raststätte ist und sich dazu bereiterklärt, entsprechende rechtliche Verfahren einzuleiten.

Jetzt hat Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn mit einem Schreiben den Straßenbetrieb NRW sowie die Spitzen von Politik und Verwaltung darüber informiert, warum er die mögliche Raststätte ablehnt. „Leverkusen liegt mit drei Autobahnen, zwei Bahnlinien und einem Gütergleis unter einem Lärmteppich. Hinzu kommen Lärmquellen aus Industrie und Gewerbe.“ Daher sollte laut Stadt Leverkusen der Standort für eine Raststätte außerhalb des Leverkusener Stadtgebiets liegen.

„Eine Tank- und Rastanlage in dieser Größenordnung bedeutet eine zusätzliche hohe Belastung“, so Buchhorn und stellt weiter klar: „Mit den Inhalten und der Methodik der Standortermittlung und den in diesem Zusammenhang durchgeführten Untersuchungen erklärt sich die Stadt Leverkusen nicht einverstanden.“

Buchhorn bemängelt hinsichtlich der Untersuchungen, dass keine Flächensparenden Lösungen gesucht wurden. So hätte geprüft werden müssen, ob die bestehende Rastanlage Remscheid erweitert werden könne. Auch hinsichtlich der Auslastung der Tank- und Rastanlage sieht die Stadt fachliche Mängel. Buchhorn: „Straßen NRW führt in seinem Bericht auf, dass zwischen dem Autobahnkreuz Leverkusen und dem Autobahnkreuz Wuppertal-Nord 160 Pkw- und 60 Lkw-Parkplätze je Fahrtrichtung fehlen. Doch dieser Bedarf wird nicht begründet.“ Vielmehr begründete Straßen NRW den erhöhten Bedarf laut Stadt damit, dass es sich um eine reine Vorgabe durch das Bundesministerium für Verkehrs handelt. „Da es keine Bedarfsuntersuchung gab, zweifeln wir an, dass die volle Anzahl der Parkplätze tatsächlich errichtet werden muss“, berichtet Buchhorn und schlussfolgert: „Daraus kann vielmehr geschlossen werden, dass diese Anzahl an Parkplätzen eine entscheidende Voraussetzung ist, um eine Tank- und Rastanlage wirtschaftlich betreiben zu können.“

Kritik gibt es auch für den Ausschluss von Gewerbegebieten, die für Straßen NRW als mögliche Standorte nicht in Betracht gezogen werden. „Dafür werden aber Landschafts- und Naturschutzgebiete wie selbstverständlich als potenzieller Standort angesehen.“ Nicht zuletzt ist der Wohnpark Steinbüchel, der nur rund hundert Meter vom geplanten Standort der Raststätte entfernt ist, ein wichtiger Grund gegen den Bau. Und: Den im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen „Fester Weg“ werde zu wenig Beachtung geschenkt, so Buchhorn. Hier ist eine Bebauung mit rund 100 neuen Wohneinheiten — in Form von Ein- und Mehrfamilienhäusern — vorgesehen.

Mit der schriftlichen Stellungnahme ist die Voruntersuchung abgeschlossen. Nun müssen die Geschäftsführer des Landesbetriebs in Gelsenkirchen, das Land und abschließend der Bund entscheiden. Erst von dort aus kann mit einer Entscheidungsvorlage ein Planfeststellungsverfahren angestrebt werden.

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