Beratung Ob Krankheit oder Behinderung: BDH berät nach Schicksalsschlag in rechtlichen Fragen

Service | Bonn · Der Bundesverband Rehabilitation berät Menschen, die nach einem Schicksalsschlag ihren Beruf nicht mehr ausüben können oder andere schwerwiegende Folgen davontragen.

 Der BDH berät die durch Erkrankung oder Behinderung Ratsuchenden.

Der BDH berät die durch Erkrankung oder Behinderung Ratsuchenden.

Foto: dpa/Tom Weller

Sozialrecht – das klingt trocken. Aber das ist es nicht. Denn hier geht es um Menschen und ihre Schicksale. Es geht um existentielle Fragen für alle diejenigen, die durch eine Krankheit oder Behinderung aus der Bahn geworfen werden. Es droht der Verlust des Arbeitsplatzes, Rehabilitationsmaßnahmen müssen eingefädelt werden, es geht um Einstufungen für einen Grad der Schwerbehinderung, um finanzielle Ansprüche aus der Pflegeversicherung oder auch um Renten.

All das ist tägliches Brot von Christian Boateng. Der Jurist ist mit bundesweit zehn weiteren Kollegen zuständig für die sozialrechtliche Beratung beim BDH Bundesverband Rehabilitation in Bonn. Die Beratung steht dabei nicht nur den mehr als 10 000 Mitgliedern zur Verfügung, die jeweils einen Jahresbeitrag von 60 Euro bezahlen – und, wenn es um ein behördliches Widerspruchsverfahren oder ein Verfahren vor dem Sozialgericht, noch mal 25 beziehungsweise 50 Euro. Auch für Nicht-Mitglieder gibt es eine kostenlose Erstberatung.

Boateng hat kürzlich zum Beispiel den Fall von Janina W. durchgefochten: Aufgrund der Folgen eines privaten Unfalls konnte die 41-Jährige nicht mehr ihren Beruf als Intensivschwester ausüben. Nach der Krankenbehandlung konnte der BDH nach Widerspruch durchsetzen, dass sie in ihrer Wunsch- und Wahlklinik eine medizinische Rehabilitation machen konnte. Und in einem Klageverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung wurde dann auch noch die Finanzierung einer beruflichen Rehabilitation bis zum Absolvieren der Prüfung zur staatlich anerkannten Heilpraktikerin durchgesetzt.


Der BDH berät nicht nur die durch Erkrankung oder Behinderung Ratsuchenden, sondern ist selbst auch Träger und Alleingesellschafter von bundesweit mehreren Zentren für Neurorehabilitation. Aber in den Beratungsstunden von Boateng geht es nicht nur um Menschen mit neurologischen Schädigungen. Die Fragen, die er beantwortet und die konkrete Hilfe und Vertretung, die er leistet, beziehen sich auf die sozialrechtlichen Fragen nach allen möglichen Krankheiten bzw. Behinderungen.


Oft geht es um die Feststellung des Grades von Schwerbehinderung etwa nach einer Krebserkrankung. Hier vertritt der BDH die Betroffenen dann auch vor dem Versorgungsamt oder dem Sozialgericht, wenn es Streit um die richtige Einstufung geht, die ja rechtliche und auch finanzielle Konsequenzen hat. Zum Beispiel ein verbesserter stärkerer Kündigungsschutz im Arbeitsrecht, zusätzliche Urlaubstage, Ermäßigungen bei der Nutzung der Bahn oder auch einen Freibetrag bei der Steuer. 
Oder Boateng berät über eine Erwerbsminderungsrente und deren Höhe etwa wegen psychischer Erkrankung oder bei Einschränkung des Bewegungsapparats. Es geht um Fragen rund um die Pflegeversicherung, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt, ob die richtige Pflegestufe festgestellt wurde oder ob man per Widerspruch eine höhere Pflegestufe erreicht. Und schließlich gibt es auch die Fälle, in denen die gesetzliche Krankenkasse medizinische Hilfsmittel nicht bezahlen will.

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