Katastrophe in NRW und Rheinland-Pfalz Bundestag beschließt Hilfsfonds nach Flut - 30 Milliarden Euro für Wiederaufbau

Berlin · Der Bundestag hat den milliardenschweren Hilfsfonds für die Opfer der Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz beschlossen. Mehr als die Hälfte des Geldes soll noch in diesem Jahr fließen.

 Eine Luftaufnahme zeigt das Ausmaß der Zerstörungen an der Ahr nach der Hochwasserkatastrophe Mitte Juli. Foto: Boris Roessler/dpa/Archivbild

Eine Luftaufnahme zeigt das Ausmaß der Zerstörungen an der Ahr nach der Hochwasserkatastrophe Mitte Juli. Foto: Boris Roessler/dpa/Archivbild

Der Bundestag hat am Dienstag den milliardenschweren Hilfsfonds für die Opfer der Hochwasserkatastrophe Mitte Juli im Westen Deutschlands beschlossen. Für den Wiederaufbau sollen in den nächsten Jahren rund 30 Milliarden Euro ausgezahlt werden. Am Freitag soll der Bundesrat die Neuregelungen in einer Sondersitzung billigen.

Unwetter mit ungewöhnlich starken Regenfällen hatten in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen eine Hochwasserkatastrophe ausgelöst. Ganze Landstriche wurden von den Wassermassen regelrecht weggerissen oder verwüstet. Bislang wurden rund 190 Tote gezählt, mehrere Menschen gelten noch immer als vermisst.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte den von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Regionen langfristige Unterstützung zu. Beim Wiederaufbau brauche es „einen langen Atem“, sagte Merkel in der wohl letzten Plenarsitzung vor der Bundestagswahl. Die betroffenen Menschen würden nicht vergessen.

16 Milliarden Euro aus dem Wiederaufbaufonds sollen noch in diesem Jahr fließen. Aufbauhilfen werden geleistet, soweit die Schäden nicht durch Versicherungen abgedeckt sind. Die Aufbauhilfe wird zusätzlich zu den schon im Juli beschlossenen Millionen-Soforthilfen gewährt, die bei der Überbrückung von akuten Notlagen direkt nach der Starkregen- und Flutkatastrophe helfen sollten.

Zwei Milliarden Euro für die Wiederherstellung der Bundes-Infrastruktur wie Autobahnen und Brücken trägt der Bund allein. Die restlichen 28 Milliarden werden hälftig zwischen Ländern und Bund geteilt. Dabei müssen die Länder ihren Anteil aber nicht sofort einzahlen. Erst einmal streckt der Bund das Geld vor, die Länder stottern ihre Hälfte dann über einen Zeitraum von 30 Jahren beim Bund ab.

Unions-Fraktionsvize Andreas Jung sagte, Geld könne den Schmerz der Angehörigen nicht lindern. Es werde nun aber das Versprechen eingelöst, dass man die Menschen nicht alleine lasse. Jung sagte außerdem: „Wir müssen schneller werden beim Klimaschutz“. Extremwetterereignisse häuften sich. Der Grünen-Politiker Sven-Christian Kindler sagte: „Wir haben keine Zeit zu verlieren, wir müssen jetzt handeln.“ Man brauche Mut zu Veränderungen.

Konkret wurde ein Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ beschlossen. In der Begründung heißt es, die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe habe in einigen Regionen
Schäden ungeahnten Ausmaßes und außergewöhnliche Notsituationen verursacht. „Viele Bürgerinnen und Bürger, Betriebe und andere Einrichtungen stehen nun buchstäblich vor dem Nichts und sind dringend auf solidarische Hilfe angewiesen. Die Beseitigung der Schäden und der Wiederaufbau seien eine „nationale Aufgabe“.

Um eine Pleitewelle zu verhindern, soll außerdem bis Ende Januar 2022 die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags für Firmen ausgesetzt werden, die wegen der Flut in finanzielle Not geraten sind - solange die betroffenen Unternehmen „ernsthafte Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen“ führen und dadurch begründete Aussichten
auf Sanierung bestehen.

(dpa)
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