ERKRATH/HILDEN Erkrather bei Schlägerei nur Chauffeur

Erkrath/Hilden · Ein heute 22-Jähriger muss nach Berufungsverhandlung nicht mehr für drei Monate in Dauerarrest.

 Der Richter sparte im Berufungsverfahren gegen den 22-jährigen Erkrather nicht mit deutlichen Worten.

Der Richter sparte im Berufungsverfahren gegen den 22-jährigen Erkrather nicht mit deutlichen Worten.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Dass man aus den Kinderschuhen herauswächst, ist gemeinhin bekannt. Dass es auch Gerichtsurteile gibt, aus denen man als Angeklagter „herauswachsen“ kann, war im Prozess gegen einen mittlerweile 22-Jährigen zu verfolgen, der vom Amtsgericht wegen der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung zu 20 Monaten Haft verurteilt worden war. Die Jugendstrafe war zur Bewährung ausgesetzt worden und als zusätzlichen „Warnschuss“ hatte der Amtsrichter dem jungen Mann noch drei Wochen Dauerarrest „aufgebrummt“.

Der Erkrather war gegen das Urteil in Berufung gegangen und die wurde nun vor dem Landgericht verhandelt. Dort kamen erst die Staatsanwältin und später auch der Berufungsrichter zu der Einsicht, dass der Angeklagte mittlerweile zu alt sei für den als erzieherische Maßnahme gedachten Jugendarrest.

Hinzu kam, dass der 22-Jährige im vergangenen Jahr eine Ausbildung zum Pflegehelfer absolviert hat und seinen beruflichen Weg derzeit in einer solchen zum Pflegefachmann fortsetzt. Die drei Wochen in der Arrestzelle hätten möglicherweise seine Ausbildung gefährdet und auch die geradlinige Bahn, auf der er nun eingebogen zu sein scheint.

Dass das im Sommer 2020 und auch in den Jahren zuvor noch gänzlich anders ausgesehen hatte, wurde spätestens in dem Moment klar, als der Richter aus dem Strafregister vorlas. Es begann vor acht Jahren mit einer Prügelei in der Schule, von der der Angeklagte heute sagt, das sei alles nur Spaß gewesen. Es folgte gemeinsam mit weiteren Mittätern eine Klau-Serie von Fahrrädern und deren Verkauf bei Ebay.

Als ein Mitschüler eine Lehrerin ins Gesicht geschlagen haben soll, will der Erkrather nichts gesehen haben – später ereilte ihn eine Anzeige wegen Falschaussage. Und dann war da noch die Sache mit dem Mädchen, dass ihn angeblich in die Scheibe gedrückt und geschlagen habe. Dass er die Schülerin dann krankenhausreif geprügelt habe, sei reine Notwehr gewesen.

Er und seine Freunde waren
auf „Krawall gebürstet“

Das aber war längst noch nicht alles, denn die eigentliche Tat, für die der Angeklagte vom Amtsrichter die 20 Monate Haft kassiert hatte, folgte dann im August 2020 in Hilden auf dem Parkplatz eines dortigen Schnellrestaurants. Dort soll er sich mit Freunden aufgehalten haben, als man sich spontan dazu entschlossen habe, die Insassen eines ebenfalls dort stehenden Autos zu verprügeln. Um die zu provozieren, sei einer der Mitfahrer aus dem Auto des Angeklagten ausgestiegen, um die anderen Jungs zu fragen, wer da gerade den Mittelfinger ausgestreckt habe. Dass das zuvor niemand gemacht hatte, sei völlig klar gewesen - man sei einfach nur „auf Krawall gebürstet“ gewesen und habe das spätere Opfer provozieren wollen. Als die derart verbal Angegriffenen ausstiegen, um zu schlichten, sollen Kumpels des Angeklagten zugeschlagen haben. Er selbst, so der 22-Jährige, sei nur der Fahrer gewesen. Er sei zwar ausgestiegen – aber warum? Jedenfalls nicht, um sich in die Sache einzumischen. Diese Geschichte hat ihm das Gericht nicht geglaubt, am Ende drohte sogar noch der Entzug des Führerscheins. „Wer sowas macht und andere zu einer Klopperei fährt, gehört von der Straße“, sparte der Berufungsrichter nicht mit klaren Worten in Richtung des Angeklagten. Der war am Ende damit zufrieden, die drei Wochen im Dauerarrest nicht absitzen zu müssen. Die 20 Monate Haft zur Bewährung bleiben hingegen im Strafregister stehen.

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