Übersicht Auflagen für Jagd in NRW werden gelockert

Düsseldorf · Das Thema Jagd lässt die Emotionen regelmäßig hochkochen. Die mehr als 90.000 Jäger in Nordrhein-Westfalen können nun jubilieren. Der Landtag drehte das rot-grüne Jagdgesetz zurück. Umwelt- und Tierschützer protestieren.

  Der nordrhein-westfälische Landtag will das Jagdgesetz novellieren.

Der nordrhein-westfälische Landtag will das Jagdgesetz novellieren.

Foto: dpa/Friso Gentsch

Nordrhein-Westfalens Jäger können jubeln: Die Auflagen für die Jagd aus rot-grüner Regierungszeit werden deutlich gelockert. Der Landtag hat dazu am Donnerstag mit den Stimmen von CDU, FDP und AfD eine Novelle des Jagdgesetzes beschlossen. Damit werden zahlreiche Beschränkungen aus dem seinerzeit von Massenprotesten der Jäger begleiteten ökologischen Jagdgesetz der Vorgängerregierung wieder abgeschafft.

SPD und Grüne übten massive Kritik. Die Landesregierung mache sich zum „Erfüllungsgehilfen des Jagdverbandes“, so die Grünen. Die SPD sprach von einem „Kniefall vor der Jäger-Lobby“ und einem „tierschutzpolitischem Armutszeugnis“. Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) sagte dagegen: „Wir brauchen für unsere Jägerinnen und Jäger mehr Rechtssicherheit und Beständigkeit im Jagdrecht.“ Die FDP erklärte: „Das Gesetz gibt den Jägern in NRW ihre Würde zurück.“

ARTEN UNTER JAGDRECHT: Die 2015 von der rot-grünen Vorgängerregierung ausgedünnte Liste der dem Jagdrecht unterliegenden Arten ist jetzt am Bundesjagdgesetz ausgerichtet und enthält alle in NRW heimischen Arten. Dazu gehören künftig neben Rot-, Dam- oder Muffelwild unter anderem auch Feldhase, Wildkaninchen, Wildkatze, Fuchs, Stein- und Baummarder, Iltis, Dachs und Fischotter. Der Wisent dagegen gehört nicht mehr dazu. Bedrohte Arten wie Wildkatzen oder Fischotter dürfen aber weiterhin nicht gejagt werden.

JAGD- UND SCHONZEITEN: Beschränkungen werden laut Regierung „unter Beachtung der Wildbiologie und der Jagdpraxis“ wieder gelockert. Wildschweine dürfen bis 2023 ganzjährig bejagt werden. Damit soll eine Übertragung der Afrikanischen Schweinepest vermieden werden. Der Muttertierschutz muss aber gewahrt werden.

VÖGEL: Die Jagdzeit für Rabenkrähen wird verlängert bis zum 10. März, dem Beginn der Nistzeit. Für Umweltverbände ist das ein Verstoß gegen die EU-Naturschutzrichtlinien. Tauben- und Krähenkarusselle sind wieder zulässig, wenn Lockvogelattrappen eingesetzt werden. Die Vollschonung der Waldschnepfe ist beendet. Fasane und Stockenten dürfen bis acht Wochen vor Beginn der Jagd auf diese Wildarten ausgesetzt werden.

„MÜLLER-ENTE“: Für die Ausbildung von Jagdhunden dürfen künftig neben flugfähigen Stockenten auch maximal 15 Minuten mit Papiermanschetten flugunfähig gemachte Stockenten eingesetzt werden. Kritiker halten das für Tierquälerei.

BAUJAGD: Beim Fuchs wird die Baujagd wieder freigegeben. Dachse dürfen nicht im Naturbau, aber im Kunstbau gejagt werden.

VERBOTE: Bleihaltige Büchsenmunition darf weiterhin nicht genutzt werden (Ausnahme bis Kaliber 5,6 mm). Katzen dürfen nicht getötet werden.

HEGESCHAU: Die Pflichthegeschau wird wieder eingeführt, nachdem sie 2015 zum großen Teil abgeschafft worden war. Bei der auch „Pflicht-Knochenolympiade“ genannten Trophäenschau müssen Geweihe, Gehörne oder Keiler erlegter Tiere vorgelegt werden. Sie gelten als Indikatoren für den wildbiologischen Zustand von Populationen.

JÄGERAUSBILDUNG: Statt des bisherigen „Nachweises einer besonderen Schießfertigkeit“ als Voraussetzung zur Teilnahme etwa an Treibjagden ist jetzt nur noch ein „Schießübungsnachweis“ erforderlich. Dies sei aus Sicherheitsgründen „inakzeptabel“, sagt der SPD-Abgeordnete André Stinka. „Damit soll älteren Jägern die Möglichkeit gegeben werden, ihr Hobby weiter ausüben zu können.“ Nicht anerkannt für den Nachweis werden Schießsimulationsanlagen („Laser-Kinos“), wo keine Waffe verwendet wird. Der Fragenkatalog zur Jägerprüfung wird über die bislang möglichen 500 Fragen hinaus ausgeweitet, um die Ausbildung zu stärken.

JAGDABGABE: Die Jagdabgabe wird abgeschafft. 2018 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster auf Bedenken zu derzeitigen Regelungen der Jagdabgabe hingewiesen. Jäger hatten gegen die bestehende Abgabe geklagt.

MODETREND JAGD: In NRW gibt es nach Angaben des Umweltministeriums mehr als 90.000 Jäger. Jagen liegt im Trend: Das Interesse am vorgeschriebenen Jagdschein wächst laut Deutschem Jagdverband (DJV) seit einigen Jahren - vor allem auch bei Frauen. In NRW absolvierten rund 1700 Teilnehmer nach Angaben des Jagdverbandes 2018 die Prüfung, etwa zehn Prozent davon fielen durch.

(dpa)
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