Regierung ändert Voraussetzungen Auch Real- und Gesamtschüler können Polizisten werden

Düsseldorf · Die Landesregierung öffnet den Polizeiberuf - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - für mittlere Schulabschlüsse. Demnach können sich auch Gesamt- und Realschüler bewerben.

 Auch Gesamt- und Realschüler dürfen zur Polizei gehen.

Auch Gesamt- und Realschüler dürfen zur Polizei gehen.

Foto: dpa/Oliver Berg

Über die „Fachoberschule Polizei“ sollen künftig 300 Bewerber ohne Abitur in die Polizeilaufbahn starten. Das haben NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) und NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) am Donnerstag in Düsseldorf bekanntgegeben. „Wir lösen heute ein Versprechen ein“, sagte Reul.

Wer einen mittleren Bildungsabschluss hat, kann sich ab Juni für die „Fachoberschule Polizei“ bewerben. Ab dem Schuljahr 2022/2023 können dann Schüler an landesweit elf Berufskollegs die Fachhochschulreife erlangen und ein Praxisjahr bei der Polizei absolvieren.

Der neue Bildungsgang wird an Berufskollegs in Dortmund, Bochum, Bielefeld, Düsseldorf, Duisburg, Köln, Bonn, Düren, Münster, Recklinghausen und Gelsenkirchen angeboten. „Nicht nur Gymnasiasten können gute Polizisten sein. Auch in Menschen mit mittleren Bildungsabschluss schlummert Polizei-Potenzial“, sagte Reul.

In dem zweijährigen Bildungsgang sollen die Schüler polizeispezifische Kenntnisse in Recht und Staatslehre lernen. Mit dem Abschluss sichern sie sich dann eine vorbehaltliche Einstellungszusage für die Polizei und für das anschließende Bachelorstudium an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung.

In der Jahrgangsstufe 11 ist ein einjähriges Praktikum in einer Kreispolizeibehörde vorgesehen. Die Jahrgangsstufe 12 besteht dann ausschließlich aus Unterricht und schließt mit der Fachhochschulreifeprüfung ab.

(dpa)
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