Auf Antrag der AfD-Opposition „Umweltsau“-Debatte erreicht den NRW-Landtag

Düsseldorf · Der Meinungsstreit über das „Umweltsau“-Lied beschäftigt am kommenden Donnerstag den nordrhein-westfälischen Landtag.

 Demonstranten von „Köln gegen rechts“ protestieren gegen eine Kundgebung der AfD gegen Rundfunkgebühren und den WDR. Auslöser für die Kundgebung war das satirische „Umweltsau“-Video. (Archivbild)

Demonstranten von „Köln gegen rechts“ protestieren gegen eine Kundgebung der AfD gegen Rundfunkgebühren und den WDR. Auslöser für die Kundgebung war das satirische „Umweltsau“-Video. (Archivbild)

Foto: dpa/Roberto Pfeil

Auf Antrag der AfD-Opposition setzt der Kultur- und Medienausschuss das Thema unter dem Titel „WDR-Kinderchor-Skandal“ auf seine Tagesordnung.

Die AfD verlangt von der Landesregierung einen Bericht zu ihrer Frage, was Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) „gegen die Spaltung der Gesellschaft“ unternehme. Wie die Staatskanzlei am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf mitteilte, wird der Chef der Staatskanzlei, Nathanael Liminski, für die Landesregierung an der Sitzung teilnehmen.

In dem umstrittenen Lied hatte ein Kinderchor des WDR auf die Melodie von „Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad“ unter anderem „Meine Oma ist 'ne alte Umweltsau“ gesungen. Das entsprechende Video wurde bald darauf vom WDR gelöscht. Intendant Tom Buhrow entschuldigte sich für die Satire. Daraufhin wurde ihm vorgehalten, er spiele rechten Aktivisten in die Hände, die die Empörungswelle im Internet großenteils künstlich erzeugt hätten. Buhrow bestritt das.

Auch Laschet hatte Kritik auf sich gezogen mit zwei Tweets, in denen er geschrieben hatte, der WDR habe mit dem Lied Grenzen des Stils und des Respekts gegenüber Älteren überschritten. Die Debatte um den besten Klimaschutz dürfe nicht zum Generationenkonflikt eskalieren und Kinder dürften nicht „instrumentalisiert“ werden. Unter anderem hatten SPD-Politiker und Grüne Laschet daraufhin vorgeworfen, er habe sich mit einer vorschnellen Reaktion mit rechtsgerichteter Empörung gemein gemacht.

Über die Tagesordnung der Ausschüsse entscheiden die Vorsitzenden im Benehmen mit den Sprechern der Fraktionen. In der Regel werden dabei die Anträge der kleinen ebenso wie der großen Fraktionen berücksichtigt. Ein inhaltlicher Beschluss des Ausschusses nach der Debatte ist nicht vorgesehen.

(dpa)
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