Armutsrisiko Ein-Eltern-Familie : Alleinerziehende ohne Vorrang bei Kitaplatz-Vergabe
Düsseldorf/Kaarst Ärztin bekommt in Kaarst keinen Kitaplatz, weil Paare gleichbehandelt werden. In Wuppertal oder Düsseldorf undenkbar.
Wer in Nordrhein-Westfalen allein seine Kinder erzieht und zusätzlich allein für das Haushaltseinkommen sorgt, der wird nicht notwendigerweise bei der Vergabe von Kitaplätzen priorisiert. Das hat jetzt eine alleinerziehende Oberärztin in Kaarst im Rhein-Kreis Neuss erlebt. Ihr drohen berufliche und finanzielle Einschnitte. Laut dem NRW-Verband alleinerziehender mütter und Väter (Vamv) kein Einzelfall.
Ulrike Schmitz (40) nimmt nach eigener Aussage keinerlei staatliche finanzielle Unterstützung in Anspruch, nur auf einen Platz in einer Kita in Wohnortnähe habe sie gehofft. Doch stattdessen erhielten in diesen Wunsch-Kitas der Ärztin Familien mit zwei berufstätigen Elternteilen Zusagen. „Das geht doch nicht“, sagt sie (Poträt auf Seite Hier und Heute). Doch die Stadt Kaarst bestätigt das Vorgehen gegenüber dieser Zeitung: Man mache keine Unterschiede zwischen Alleinerziehenden und Paaren, dies sei politischer Konsens.
Familienministerium: Kriterien werden vor Ort festgelegt
Das Kinder- und Familienministerium (MKFFI) erklärt auf Anfrage, es seien weder im Achten Sozialgesetzbuch noch im Kibiz für NRW Kriterien zur Vergabe von Betreuungsplätzen festgeschrieben. Dies stünde der per Gesetz garantierten Autonomie der Träger in der Freien Kinder- und Jugendhilfe entgegen. „Danach entscheiden die Träger von Kindertageseinrichtungen über die Aufnahme von Kindern in ihre Einrichtungen in eigener Zuständigkeit und nach eigenen Kriterien“, so ein Ministeriumssprecher. „Wichtig ist, dass ein transparentes und einheitliches Vergabeverfahren vorliegt.“ Die Kriterien dafür würden aber vor Ort festgelegt.