Das neue Vorgehen vom 11. bis zum 31. Januar Alle Fragen und Antworten zur neuen Schulregelung in NRW

Ab Montag ist wieder alles anders in den NRW-Schulen. Das sind die wichtigsten Eckpunkte der neuen Regelungen.

 Joachim Stamp (FDP, Kinder- und Familienminister) und Yvonne Gebauer (FDP), Schulministerin, geben Auskunft, wie wie es an Kitas und Schulen weitergeht.

Joachim Stamp (FDP, Kinder- und Familienminister) und Yvonne Gebauer (FDP), Schulministerin, geben Auskunft, wie wie es an Kitas und Schulen weitergeht.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Wie findet Schulunterricht bis zum 31. Januar statt?

Vom Start nach den Weihnachtsferien am 11. bis zum 31. Januar dieses Jahres nur noch als Fernunterricht. Der Präsenzunterricht ist also für alle Jahrgangsstufen ausgesetzt. Diese Regelung gilt auch für alle Abschlussklassen.

Sind die Schulen also für alle geschlossen?

Nein, alle Schulen bieten ab Montag ein Betreuungsangebot für Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nicht zuhause betreut werden können oder „bei denen eine Kindeswohlgefährdung vorliegt“, wie es in der offiziellen Mitteilung heißt. Für Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung müsse das auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden. Wohlgemerkt: es wird dann betreut, nicht unterrichtet. Schüler können dann etwa unter Aufsicht ihre Aufgaben erledigen. Für die Aufsicht wird dann das „sonstige schulische Personal“ herangezogen, etwa Sozialpädagogen.

Wie melden Eltern Kinder für die Notbetreuung an?

Indem sie der Schulleitung schriftlich in Kürze mitteilen, dass sie keine Möglichkeit haben, das Kind zuhause zu betreuen. Ein Nachweis, etwa zu einer systemrelevanten Berufsgruppe zu gehören, wird nicht eingefordert.

Also kommen dann doch wieder viele Schüler in die Schule?

Nein, wohl kaum. Anders als in der Zeit vor Weihnachten wird den freiwillig erscheinenden Schülern jetzt kein Unterricht mehr erteilt. Sie können also auch keinen Vorteil erwarten, was manche Eltern zuletzt dazu gebracht hatte, ihr Kind doch in die Schule zu schicken. Nun sind Eltern aufgerufen, „ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten“, wie es aus dem Schulministerium heißt. Dafür hat die Bundesregierung Eltern von Kindern bis zu 12 Jahren auch weitere zehn Krankentage zur Verfügung gestellt, Alleinerziehenden sogar 20 Tage.

Was ist mit anstehenden Klausuren?

Bis zum 31. Januar werden keine Klassenarbeiten geschrieben. Ausnahmen gelten für noch zwingend zu schreibende Klausuren und Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 (Klasse 11 und 12 am Gymnasium, Klasse 12 und 13 an Gesamtschulen) und den Abschlussklassen der Berufskollegs.

Viele Abiturienten befürchten, auf Abituraufgaben zu treffen, mit denen sie sich im Unterricht aufgrund der Pandemie-Einschränkungen nie beschäftigt haben. Wird das berücksichtigt?

Ja. Der alle zwei Jahre für das Zentralabitur festgelegte und in einem Safe gelagerte Aufgabenpool sei noch einmal erweitert worden, sagte Gebauer – damit Schulen nicht in die Verlegenheit kommen, Stoff zu prüfen, der nicht behandelt worden sei.

Sind die Schulen auf den Distanzunterricht gut vorbereitet?

Die Ministerin sagt: ja. Und verweist auf Einzelmaßnahmen, die das Ministerium für guten digitalen Fern-Unterricht möglich gemacht habe: Distanzlernverordnung (aus Sommer 2020), Handreichung zum Distanzunterricht mit pädagogisch-didaktischen Hinweisen, Sofortausstattungsprogramme der Landesregierung für digitale Endgeräte.

Die Opposition sagt: nein. Jochen Ott, schulpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion findet, dass allein die jetzt den Schulen eingeräumten zwei Organisationstage zur Vorbereitung auf den Distanzunterricht beweisen würden, dass die Vorbereitung schlecht sei. „Entsprechende Vorbereitungen waren über Monate unerwünscht“, sagt Ott.

Klar ist: Distanzunterricht findet nun spätestens ab dem 13. Januar statt. Über die Notwendigkeit dieser potenziell vorgeschalteten zwei Organisationstage entscheiden die Schulen vor Ort.

Wie wird der Distanzunterricht bis zum 31. Januar ablaufen?

Das bleibt den Schulen überlassen. Gebauer meldete aber eine Erwartung an: Dadurch, dass Lehrer anders als im Dezember nicht mehr zeitgleich Präsenz- und Distanzunterricht anleiten müssten, seien sie in die Lage versetzt, qualitativ guten Distanzunterricht anbieten zu können. Die Erwartungen der Eltern sind hoch: In der ersten Lockdownphase im März hatte sich die Qualität des Distanzunterrichts erheblich unterschieden. Die Schulen sind angehalten, in dieser Beziehung Standards einzufordern.

Werden Schüler in diesem Schuljahr automatisch in die nächste Jahrgangsstufe versetzt?

Das war im Frühjahr die Entscheidung des Schulministeriums für das vergangene Schuljahr, das forderte gestern die SPD-Fraktion im NRW-Landtag neben der Aussetzung von Halbjahreszeugnissen auch für die anstehenden Versetzungen in diesem Sommer. Schulministerin Gebauer denkt darüber nach. Sie sagte am Mittwoch: „Den Schülern werden keine Nachteile entstehen durch die Pandemie.“

Was ist, wenn es bei verbesserten Infektionsbilanzen vorzeitig zu Lockerungen kommt?

Gebauer garantierte, dass dann Schulen von Beginn an dabei seien. Dafür habe sie sich in der Kultusministerkonferenz erfolgreich eingesetzt.

Werden Ferien ausfallen, wie das gerade etwa in Bayern beschlossen worden ist?

Gebauer hat den Schulen empfohlen, auf die Karnevalsferien zu verzichten. Die Schulen verfügen insgesamt über vier bewegliche Ferientage, viele Schulen nutzen diese Tage, um zwischen Altweiber und Rosenmontag zu pausieren. Da Karneval dieses Jahr ausfalle, könnten die Tage dafür genutzt werden, Unterrichtsinhalte nachzuarbeiten, so die Ministerin. Dies ist aber nur eine Empfehlung.

Was sagen Schulgewerkschaften und Elternverbände?

Die waren in die Beratungen am Dienstagabend bis kurz vor 23 Uhr eingebunden. Das Distanzmodell werde akzeptiert, hieß es aus dem Schulministerium. „Das kurz vor den Weihnachtsferien praktizierte Mischmodell hat sich wegen der Gleichzeitigkeit von Distanz- und Präsenzunterricht als untauglich erwiesen“, sagte Sven Christoffer, Vorsitzender von „Lehrer NRW“. Die GEW NRW zeigte sich erleichtert, „dass das Schulministerium die Arbeitsbelastung in den Schulen, die durch zeitgleiche Erteilung von Präsenz- und Distanzunterricht entsteht, endlich anerkennt“. Als Erfolg ihres politischen Drucks wertet die Gewerkschaft, dass allen Beschäftigten in Schulen und Kitas  bis zu den Osterferien sechs neue Infektionstests kostenlos angeboten werden. Außerdem sollen bis Ostern jeweils zwei FFP2-Masken werktäglich zur Verfügung gestellt werden.

Was sagt die Opposition?

„Alle Fragen, wie es nach dem Lockdown weitergehen soll, schiebt die Schulministerin weiter vor sich her. Dabei hat sich doch längst gezeigt, dass Frau Gebauer mit ihrem Ansatz ,Präsenzbetrieb ohne Plan B‘ gescheitert ist“, sagt SPD-Schulpolitiker Ott. Die Grünen forderten ein längerfristiges Konzept bis zum Schuljahresende.

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