2G in Geschäften, Karneval und Co. Neue Corona-Regeln in NRW: Was sich jetzt ändert

Düsseldorf · Ab sofort gilt in NRW eine aktualisierte Schutzverordnung. Die Regeln in Geschäften und beim Karneval ändern sich.

 In Geschäften gilt weiterhin 2G, aber es gibt Erleichterungen bei den Kontrollen.

In Geschäften gilt weiterhin 2G, aber es gibt Erleichterungen bei den Kontrollen.

Foto: dpa/Mohssen Assanimoghaddam

Einzelhandel

Für den nordrhein-westfälischen Einzelhandel treten an diesem Mittwoch kleine Erleichterungen bei der Kontrolle der coronabedingten Zugangsbeschränkungen in Kraft. Zwar dürfen weiterhin nur Geimpfte und Genesene Geschäfte und Märkte betreten, die nicht der Grundversorgung dienen. Diese sogenannte 2G-Regel muss aber nur noch stichprobenartig kontrolliert werden. Das sieht die aktualisierte Corona-Schutzverordnung vor, die Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag in Düsseldorf vorgestellt hatte.

Die Neuregelung gilt auch für den Zugang zu Geschäftslokalen von Dienstleistern und Handwerkern. Eine konsequente Eingangskontrolle mit eigens dafür abgestellten Türstehern ist damit ab sofort nicht mehr notwendig.

Dem Handelsverband NRW ist diese Lockerung zu klein. Er wies darauf hin, dass mehrere Bundesländer die 2G-Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel durch eine FFP2-Maskenpflicht abgelöst oder dies für die nächsten Tage angekündigt hätten. Es sei absolut unverständlich, dass NRW hier nicht mitziehe, kritisiert der Verband. Jeder Tag mit 2G-Zugangsbeschränkungen verursache im NRW-Einzelhandel hohe zweistellige Millionenverluste. Aus Sicht des NRW-Gesundheitsministers hat sich die 2G-Regel in Ladengeschäften und auf Märkten hingegen bewährt. Nicht Geimpfte hätten nachweislich ein deutlich höheres Risiko, mit einer Corona-Infektion stationär behandelt werden zu müssen, argumentiert Laumann. In NRW hätten die Gerichte die Regelungen im Einzelhandel nicht beanstandet.

Karneval

Weitere Änderungen

Eine weitere kleine Anpassung enthält die - für zunächst vier Wochen gültige - Schutzverordnung immerhin für Minderjährige: Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre werden Immunisierten gleichgestellt. Bislang galt dies für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre. Solange Kinder zur Schule gehen, erfüllen sie nach Angaben des Gesundheitsministers wegen der regelmäßigen Schnelltests automatisch 2G-plus-Voraussetzungen. 2G-plus verlangt, dass auch Geimpfte und Genesene zusätzlich einen aktuellen negativen Corona-Test brauchen.

In der Jugendarbeit reiche nun wieder die Voraussetzung 3G, also Zugang auch für Getestete, sagte Laumann. Bislang galt das nur für besondere Angebote der Jugendsozialarbeit.

So geht es weiter

Die Landesregierung will mit weiterreichenden Lockerungen der Schutzmaßnahmen warten, bis eine Trendwende bei den Neuinfektionszahlen zu erkennen ist und sich bestätigt, dass die Lage in den Krankenhäusern beherrschbar bleibt. Nach der Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Februar sollen Infektionslage und Maßnahmen erneut bewertet werden.

(dpa)
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