Langenfeld Rathaus-Betrüger hat Hausverbot

Langenfeld. · Erst 50 000 Euro von den 1,9 Millionen Euro sind wieder in die Langenfelder Kasse zurückgezahlt.

 Der Beschuldigte im Betrugsskandal darf das Langenfelder Rathaus vorerst nicht mehr betreten.

Der Beschuldigte im Betrugsskandal darf das Langenfelder Rathaus vorerst nicht mehr betreten.

Foto: Rheinische Post/Stephan Meisel (mei)

Der Ende Februar 2018 im Rathaus aufgeflogene Betrugsskandal ist bislang nur ansatzweise aufgearbeitet. Fast 20 Jahre lang hatte ein Fachmann aus dem städtischen Gebäudemanagement bei der freihändigen Vergabe von Instandhaltungsarbeiten insgesamt 1,9 Millionen Euro für sich abgezweigt. Zwar wurden nach dem bei internen Routineüberprüfungen aufgedeckten Betrug Kontrollmechanismen verstärkt, doch bislang ist nur ein Bruchteil des veruntreuten Geldes wieder im Stadtsäckel. „Bislang haben wir erst etwa 50 000 Euro zurück“, sagt Fachbereichsleiter Jürgen Öxmann, der sich im Rathaus um das Verfahren kümmert.

Für die BGL-Ratsfraktion fordert deren Vorsitzender Gerold Wenzens, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf bei den Ermittlungen in diesem Fall „aktiver werden“ müsse. Aufgrund des „hohen finanziellen Schadens für den Bürger und der langen Dauer der betrügerischen Tätigkeit“ müsse die Staatsanwaltschaft die lückenlose Aufklärung vorantreiben.

Nach Angaben von Bürgermeister Frank Schneider nutzte der geständige Fachmann des Gebäudemanagements „als Einzeltäter mit krimineller Energie“ Schwachstellen im Kontrollsystem des Rathauses aus. So habe er fast zwei Jahrzehnte lang Rechnungen mit den Briefköpfen mehrerer nicht existierender Unternehmen über nicht erbrachte Leistungen erstellt. „Die einzelnen Rechnungsbeträge im zumeist dreistelligen bis kleinen vierstelligen Bereich wurden dabei auf Konten der Scheinfirmen überwiesen“, so Schneider.

Doch wie konnte dies über fast zwei Jahrzehnte unbemerkt geschehen? Der Betrüger soll laut Schneider die Regelung ausgenutzt haben, dass er kleinere Handwerksarbeiten ohne aufwändiges Verfahren frei vergeben konnte. Bis Mitte 2017 lag diese Kostengrenze bei 3000 Euro, seither ist sie auf 1200 Euro festgelegt.

Staatsanwältin Laura Hollmann sagte, dass die Ermittlungen noch andauern. Einerseits seien allein schon wegen des langen Zeitraums „umfangreiche Kontoauszüge und Rechnungen zu überprüfen“. Andererseits sei es strafrechtlich wegen der Selbstanzeige des Beschuldigten auch von Belang, ab welchem Zeitpunkt er Kenntnis von dem gegen ihn im Rathaus aufgekommenen Verdacht hatte. Hollmann versicherte, dass die Staatsanwaltschaft diesen Betrugsfall „beschleunigt bearbeitet“. 

Verwaltung rechnet nicht mit vollständiger Rückzahlung

„Es wird wohl illusorisch sein, dass wir die 1,9 Millionen Euro vollständig zurückbekommen“, sagte die Erste Beigeordnete und Stadtjuristin Marion Prell. „Aber wo Vermögensgegenstände sind, da halten wir unsere Hand drauf.“ Ähnlich äußerte sich Fachbereichsleiter Öxmann.

Nach eigenen Worten wundere er sich, dass der Beschuldigte nicht aus Langenfeld weggezogen sei. Zudem lässt sich der geschasste Gebäudefachmann immer wieder am Rathaus blicken. Nicht zuletzt mit Rücksicht auf die „hierdurch natürlich zu Recht verärgerten“ Ex-Kollegen der Stadtverwaltung, deren Vertrauen teils auf betrügerische Weise missbraucht worden sein soll, hat Öxmann zufolge dem Beschuldigten nun aber verboten, das Rathaus zu betreten. „Außer er muss etwa seinen Personalausweis verlängern.“

An den im Rathaus als Folge des aufgedeckten Skandals verstärkten Kontrollmechanismen wirkten auch externe Berater mit. In der jüngsten Ratssitzung legten Spezialisten der Hamburger Firma W&K Vorschläge vor, verwaltungsinterne Abläufe und Strukturen zu verbessern; vor allem, wenn es um Geldausgaben geht. Dazu zählt etwa eine Dokumentationspflicht bei der Vergabe von Handwerkerleistungen – etwa mit Fotos von Schäden, Reparaturen und Bauarbeiten.

Der geschasste Mitarbeiter des Gebäudemanagers soll ohne solche Dokumentationen auch immer wieder Schäden in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber in Rechnung gestellt haben, die es so nicht gab – und die demnach Bewohnern zu Unrecht angelastet wurden. Die für die Unterbringung von Flüchtlingen verantwortliche Beigeordnete Prell betonte indes, dass es in solchen Unterkünften dennoch „tagtäglich zu Schäden kommt, die zu beheben sind und die sich zu eklatanten Beträgen summieren“.

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