Meinung : Wehrhafte Demokratie darf vor Erdogan nicht kneifen
Es gibt in Deutschland für die Bundeskanzlerin, den Chef ihres Kanzleramts und den Außenminister keinen von der Verfassung oder irgendeinem Gesetz vorgeschriebenen Grund, Ausländer mit dem Ziel nach Deutschland einreisen zu lassen, hier für die Abschaffung der Demokratie in ihrem Heimatland zu werben.
Erklärt dazu ein ausländisches Staatsoberhaupt, wenn es wolle, komme es morgen, und wenn man es nicht hereinlasse oder nicht sprechen lasse, dann werde es einen Aufstand machen — dann darf die Antwort der Bundeskanzlerin, des Chefs ihres Kanzleramts und des Außenministers nicht lauten, dass man Wahlkampf-Auftritte türkischer Minister nicht grundsätzlich verbieten wolle — ja was denn bitte sonst, und zwar sofort?
Von wie viel politischer und moralischer Apathie muss man eigentlich befallen sein, um sich von einem fast bankrotten Polit-Proleten und Staats-Geiselnehmer wie Erdogan gleichzeitig um Wirtschaftshilfen anbetteln und als „Nazis“ beschimpfen zu lassen? Um wie viel erpressbarer kann man sich nach innen und außen denn noch darstellen? Man ist nie der Klügere, wenn man gegenüber Erdogan oder anderen Typen seines Schlages nachgibt, sondern immer bloß der Dumme. Und das hat die überwältigende Mehrheit der Deutschen nach jahrelangen Provokationen aus Ankara endgültig satt: 81 Prozent finden, dass sich die Bundesregierung von Erdogan zu viel gefallen lässt, hat das Meinungsforschungsinstitut Emnid für „Bild am Sonntag“ erfragt.
Während NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) eine klare politische Vorgabe von der Bundesregierung erwartet (aber nicht sagt, welche), lobt ihr Herausforderer Armin Laschet (CDU) mangelnde Erregbarkeit der Regierung, findet richtig, dass gegen Erdogan demonstriert wird, aber die Bundesregierung sage: „Meinungsfreiheit ja“. Die Argumentation dahinter, die keineswegs nur Laschet vertritt, hat mit dem hohen Gut der Meinungsfreiheit, das keineswegs jedem erklärten Feind der Freiheit mal eben so selbstverständlich dienstbar zu sein hat, um es gegen die Meinungsfreiheit zu wenden, überhaupt nichts zu tun.
Ihrem Grundverständnis nach ist die Bundesrepublik Deutschland eine wehrhafte, streitbare Demokratie. Diesem Verständnis liegt die historische Erfahrung zugrunde, dass es der Weimarer Republik mit ihrer unzureichenden Verfassungs- und Rechtsausstattung nicht gelungen war, den Missbrauch von Freiheit und Recht zur Abschaffung von Freiheit und Recht durch die Nazis zu verhindern. Unter anderem deshalb sieht der Artikel 18 unseres Grundgesetzes vor, dass derjenige die Rechte auf die Freiheit der Meinungsäußerung, die Lehrfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, das Eigentum oder das Asylrecht verliert, der diese Rechte zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht.
Die Rechte der wertgebundenen Ordnung des Grundgesetzes sollte die Politik nicht aus dem Kalkül strategischer Geschäftemacherei für diejenigen öffnen, die von Anfang an auf nichts als ihren Missbrauch aus sind und diese Rechte in ihrem Land mit Füßen treten. Daher ist es auch keineswegs vergleichbar, wenn Erdogan aus politischen Gründen verwehrt wird, was Barack Obama mit Recht zugestanden wurde. Allein der Vergleich ist eine Unverschämtheit.