Warnschussarrest: Schnelle Strafe ist die beste Abschreckung
Warnschussarrest für jugendliche Straftäter.
Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich in einem ganz wesentlichen Punkt vom Strafrecht, das für Erwachsene gilt: Bei Jugendlichen steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Das Lernen gesellschaftlicher Normen und der Ausgleich von Sozialisationsdefiziten haben eine große Bedeutung.
In NRW gibt es deshalb als ersten „Warnschuss“ die „Gelbe Karte“, ein Projekt, das in Remscheid seinen Anfang nahm und bereits in zahlreichen Gerichtsbezirken angewendet wird: Auffällige Jugendliche, die mit der Justiz in Konflikt kamen, werden an einen Tisch mit Staatsanwälten und Polizisten gesetzt. Die machen dann unmissverständlich klar, wo der Weg enden kann: Gefängnis und Perspektivlosigkeit.
Das Problem ist allerdings: Für brutale Intensivtäter taugt dieses Instrument nicht sonderlich. Für sie muss eine Strafe spürbar sein. Besonders Jugendliche, bei denen sich erkennbar eine kriminelle Karriere abzeichnet, benötigen oftmals einen konkreten Schuss vor den Bug.
Denn Strafen, die zur Bewährung ausgesetzt werden, beeindrucken sie nicht: Sie werten solche Urteile letztlich als Freispruch zweiter Klasse. Ein bis zu vierwöchiger Arrest hinter Gittern, der nach den Vorstellungen der Berliner Koalition künftig neben einer Bewährungsstrafe verhängt werden kann, könnte durchaus ein solcher Schuss vor den Bug sein.
Es gibt aber auch ernst zu nehmende Einwände, die gegen einen solchen Arrest sprechen. Einer der wichtigsten: Als schnelle Krisenintervention ist der Warnschussarrest nicht sonderlich geeignet.