Viele werden weiterhin alleingelassen

Trotz Milliardenausgaben in der Pflegeversicherung

Ein Kommentar von Peter Kurz.

Ein Kommentar von Peter Kurz.

Foto: Young David (DY)

Im Jahr 2008 hatten die über 80-Jährigen noch einen Anteil von 4,9 Prozent an der Gesamtbevölkerung. 2020 werden es schon 7,5 Prozent sein. Zehn Jahre später dann 8,3 Prozent. Bis 2050 steigt der Anteil sogar auf 14,8 Prozent. Diese Zahlen sind dramatisch, denn: Im Alter von 80 Jahren liegt die Wahrscheinlichkeit, zum Pflegefall zu werden, bereits bei 28,8 Prozent. Insofern klingt es vernünftig, dass Geld in einen Vorsorgefonds eingebracht wird. Jährlich 1,2 Milliarden Euro sind geplant, um schon jetzt absehbare spätere Erhöhungen des Pflegeversicherungsbeitrags abzufedern.

Den aktuell Hilfsbedürftigen nutzt das freilich nichts. Mit diesen jährlich 1,2 Milliarden Euro ließe sich schon jetzt eine Menge in unseren Pflegeheimen zum Besseren wenden. Und manch ein Heimaufenthalt ganz vermeiden, weil die Pflegebereitschaft der Angehörigen durch finanzielle Anreize verstärkt würde oder diese es sich bei besserer Unterstützung leisten könnten, ambulante Pflegedienste zu bezahlen.

Dass die Bundesbank dieses jährlich anwachsende Milliardenvermögen — man kann auch sagen: ruhendes, schlecht verzinstes Kapital — verwalten soll, gibt dem Ganzen zwar einen Vertrauen erweckenden Anstrich. Doch ausgerechnet die Bundesbank selbst sagt in ihrem aktuellen Monatsbericht, dass das Geld vor zweckentfremdeter Verwendung keinesfalls sicher ist. Nicht zuletzt die aktuelle Erfahrung — gemeint ist das Aussetzen der fälligen Rentenbeitragssenkung — zeige, dass Rücklagen bei den Sozialversicherungen offenbar Begehrlichkeiten auch zur Finanzierung anderer Projekte wecken könnten.

Zwar sind die auch für die aktuellen Pflegefälle verbesserten Bedingungen ein Fortschritt. Doch die in den Fonds fließenden Milliarden fehlen an anderer Stelle. Weiterhin werden Menschen mit Demenz und damit auch deren hart geprüfte Angehörige in der Pflegeversicherung benachteiligt, weil sie nicht mit anderen Pflegefällen gleichgestellt sind. Würde man ihnen eine gleichwertige Einordnung in die für körperliche Einschränkungen geltenden Pflegestufen gewähren, ließen sich Betreuungsangebote ausbauen und trübe Lebensabende für die Betroffenen wenigstens etwas aufhellen.

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