Steuern für Vermögen in der Schweiz: Ein Kompromiss ohne Gesichtsverlust

Wolfgang Radau kommentiert die geplante Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommen.

Die gegenseitigen Beschimpfungen waren gestern. Berlin hat seine Kavallerie, die der damalige Finanzminister Steinbrück ins Feld schicken wollte, zurückgezogen. Auch die öffentliche Freude des Berner Bundespräsidenten Merz über die Abwahl Steinbrücks hat sich gelegt.

Die Schweiz und Deutschland gehen in aller Sachlichkeit das aus deutscher Sicht ärgerliche Thema Steuerflucht an. Und es scheint, als sei eine Lösung in Sicht, bei der beide Verhandlungspartner ihr Gesicht wahren.

Es darf nicht sein, dass Deutsche ihr Kapital am Fiskus vorbei gewinnbringend in die Schweiz schaffen, zu Hause aber die Segnungen des heimischen Steueraufkommens genießen.

Das haben die Nachbarn in der Schweiz wohl eingesehen und sind bereit, aus ihrer bislang gut sprudelnden Einnahmequelle einen Anteil an die deutsche Finanzverwaltung abzugeben.

Herausgekommen ist offenbar ein Kompromiss, der Rücksicht auf das in der Schweiz heilige Bankgeheimnis nimmt: Künftig soll für Neuanlagen eine Abgeltungssteuer nach Deutschland überwiesen werden, ohne dass die Schweizer Bänker die Namen der Kontoinhaber preisgeben.

In ähnlicher Weise sollen auch die Zuflüsse aus unversteuerten Alt-Anlagen behandelt werden - von zehn Jahren rückwirkend ist die Rede. Spekuliert wird, für beide Fälle sei ein Pauschalsatz von 35 Prozent geplant.

Kompromisse sind nie Hundert-Prozent-Lösungen. Bundesfinanzminister Schäuble wird nur zähneknirschend dem neuen Abkommen zustimmen, das da von seinen Mitarbeitern ausgehandelt wird.

Schäuble ist eher für Kompromisslosigkeit gegen Steuersünder als für eine Amnestie zweiter Klasse. Auch wie seine Forderung nach künftiger schweizerischer Amtshilfe bei Steuerhinterziehung unter Wahrung des Schweizer Bankgeheimnisses umgesetzt werden kann, bedarf noch einer Erklärung.

Gut ist aber, dass zwei kultivierte Länder im Herzen Europas gemeinsam gegen Steuer-Straftaten vorgehen. Noch besser wird die Beziehung, wenn sich am Ende der kriminelle Daten-Diebstahl nicht mehr lohnt, den bis heute staatliche Stellen bei uns billigend in Kauf nehmen. Am besten wäre ein einheitliches Zins-Besteuerungsverfahren in ganz Europa - einschließlich der Schweiz und Liechtensteins.

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