Meinung Riesterrente - Der gebeutelte Sparer

Wenn ein Gericht, wie jetzt geschehen, einem Riester-Sparer zumutet, Negativzinsen zu akzeptieren, so kann man sich mit guten Argumenten darüber aufregen. Um mit dem sprachlichen Aspekt anzufangen: Da wird dem Kunden das Sparprodukt „VorsorgePlus“ angepriesen und dann statt des Plus nachträglich ein Minus in die Kalkulation eingebaut.

Meinung: Riesterrente - Der gebeutelte Sparer
Foto: Sergej Lepke

Aber überrascht uns das wirklich noch? In der Banker-Sprache werden doch auch Verluste mit dem Begriff der „negativen Realrendite“ verharmlost.

Oder der rechtliche Aspekt: Zinsen sind vom Schuldner an den Gläubiger zu zahlen. Schuldner des vom Kunden der Bank geliehenen Geldes ist die Bank. Sie hat Zinsen zu zahlen und eben nicht zu kassieren.

Nun argumentierte die Bank, so arg sei es nicht, der negative Grundzins werde doch mit dem positiven Bonuszins verrechnet, am Ende bleibe dem Kunden ein Plus. Wie bitte? Es wurde etwas Zusätzliches versprochen, weder die Basis noch der Zusatz darf da ins Gegenteil verkehrt werden. Dass ein Landgericht dieses mathematische Jonglieren mitmacht, ist bedenklich. Vor allem, weil es Signalwirkung für andere Rechenkünstler auf Bankenseite hat, die mit einem solchen Urteil im Rücken ihr Glück mit Negativzinsen zum Nachteil ihrer Kundschaft versuchen.

Es rächt sich, dass in Zeiten der Regierung Schröder die gesetzliche Rente geschwächt und die Menschen auf zusätzliche Privatvorsorge verwiesen wurden. Wer bei diesen Riester-Verträgen die Rendite nicht über viele Jahre mit staatlich gezahlten Kinderzulagen aufbessern kann, guckt schon jetzt bei den Mini-Zinsen und gleichzeitigen Vertragskosten in die Röhre. Rutschen die Zinsen ins Negative, wird der Gedanke vom finanziell abgesicherten Alter vollends ad absurdum geführt.

Dieses abgesicherte Alter hat er aber doch propagiert, der Staat, als er die Menschen zur privaten Zusatzvorsorge drängte. Und selbst jetzt gar nicht so unglücklich ist über das niedrige Zinsniveau. Ist es doch ein Segen für die verschuldeten öffentlichen Haushalte.

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