Prozess um „Scharia-Polizei“ - Kein Platz für Intoleranz

Es ist doch so: Islamistischer Fanatismus fängt oft harmlos an. Davon zeugen die vielen bekannt gewordenen Fälle, in denen junge Menschen zunächst mit Sanftmut und Verständnis geködert und dann Schritt für Schritt radikalisiert worden sind.

Salafisten verstehen da absolut keinen Spaß, sie haben diese Masche sozusagen professionalisiert.

Insofern hat auch der Staat seinerseits alles andere als humorlos zu reagieren, wenn selbst ernannte Sittenwächter durch eine Innenstadt ziehen und meinen, andere Leute ermahnen oder zurechtweisen zu können. Mag die orangefarbene Warnweste noch so schmuddelig aussehen und der Aufdruck „Sharia-Police“ noch so absurd erscheinen. Ein „Dummer-Jungen-Streich“ war das alles nicht, was da passiert ist. Keine Toleranz der Intoleranz.

So könnte man indirekt den Bundesgerichtshof verstehen, der am Donnerstag den Freispruch des Wuppertaler Landgerichtes für sieben junge Salafisten wieder aufgehoben hat. Nun muss neu verhandelt werden. Und glaubt man den Bundesrichtern, gibt es durchaus gesetzliche Vorgaben und Abwägungsmöglichkeiten, um einem solchen Treiben wie jenem in Wuppertal im Nachhinein beizukommen. Die Grenzen, die die Salafisten mit ihrer Aktion zweifellos ausloten wollten, haben sie nach Lage der Dinge also doch überschritten. Komisch nur, dass das nicht gleich auch vom Landgericht erkannt wurde. Aber: Das kann in einem Rechtsstaat passieren. Dafür gibt es genau das Mittel der Revision.

Die Salafisten-Szene ist brandgefährlich, deswegen muss jeder Spuk, der von dort kommt, auch einer besonderen Beobachtung und Bewertung unterzogen werden. Das fängt beim Verteilen von Koran-Exemplaren an, geht über die Aktion der „Scharia-Polizei“ und hört bei mancher Predigt auf, die in den Moscheen gehalten wird.

Mehr staatliche Konsequenz wäre da mitunter wünschenswert. Nicht nur in Wuppertal.

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