Preisabsprachen bei Brauereien: Vertrauen der Kunden missbraucht

Preisabsprachen bei deutschen Brauereien.

Ein Kommentar von Annette Lduwig.

Ein Kommentar von Annette Lduwig.

Foto: Young David (DY)

Für die Verbraucher ist es eine gute Nachricht: Die Millionenstrafe für fünf deutsche Brauereien wegen verbotener Preisabsprachen zeigt, dass die Kartelljäger wachsam sind. Für Fass- und Flaschenbier haben die Kunden in Deutschland wohl jahrelang zu viel bezahlt, dafür wiederum müssen nun die betroffenen Unternehmen kräftig zahlen.

Die Millionenstrafe wird ihnen wehtun, denn der deutsche Biermarkt schrumpft seit Jahren — und mit ihm die Margen der Unternehmen. Verbissen kämpfen die Brauereien um Kunden und Marktanteile, die Glanzzeiten sind längst vorbei. Um die Zahlen aufzupolieren, setzen viele Brauereien zusätzlich auf Mixgetränke oder andere Softdrinks — mit mehr oder weniger großem Erfolg. Einige Wettbewerber suchen ihr Heil in Fusionen, um die steigenden Kosten in den Griff zu bekommen.

Angesichts des harten Wettbewerbs traute sich aber kaum ein Brauer, mit einer Preiserhöhung vorzupreschen. Zu groß war die Angst, dass der preissensible deutsche Verbraucher die Biermarke wechseln könnte. In diesem Umfeld haben sich die Absprachen in der Branche ihren Weg gebahnt. Das bestreiten auch die betroffenen Brauereien nicht mehr, die am Ende allesamt mit dem Kartellamt kooperiert haben. Dass ausgerechnet Branchenriese Becks als Kronzeuge straffrei blieb, dürfte die Mittelständler besonders ärgern.

Der harte Wettbewerb als Entschuldigung — so einfach aber können es sich die Beteiligten des Bierkartells nicht machen. Mit ihren Absprachen haben sie das Vertrauen ihrer Kunden missbraucht. Und die jetzt aufgedeckten Fälle dürften dabei nur die Spitze des Eisbergs sein, weitere Ermittlungen laufen noch.

Das Bierkartell gehört zu einer Reihe von Fällen, die die deutschen Behörden zuletzt mit Millionenstrafen geahndet haben. Die im deutschen Recht noch eher junge Kronzeugenregelung scheint zu greifen. Fast immer gibt es ein beteiligtes Unternehmen, das auspackt und im Gegenzug straffrei bleibt. Mit dieser Waffe ausgestattet, gelingt es der Bonner Behörde immer häufiger, Preisabsprachen aufzudecken — und das ist ganz im Sinne der Verbraucher.

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