Meinung Opferschutz – ein Projekt, das ausgebaut werden sollte

Meinung · Die NRW-Opferschutzbeauftragte hat ihren Bericht vorgestellt. Den Ruf der Menschen nach Hilfe sollte die Landesregierung als Auftrag verstehen.

Jugendsprache kann sehr originell sein. Aber auch äußerst widerwärtig: wenn etwa einer den anderen als „Du Opfer“ beschimpft. Mit Gedankenlosigkeit ist das nicht zu rechtfertigen. Jedenfalls nicht gegenüber solchen Menschen, die selbst schon einmal Opfer einer das ganze Leben auf den Kopf stellenden Straftat geworden sind. Opfer brauchen Beistand, am allerwenigsten Missachtung.

Und doch wird auch der Staat dem Verbrechensopfer allzu oft nicht gerecht. Die NRW-Opferschutzbeauftragte als Repräsentantin einer in dieser Form bundesweit noch exotischen Einrichtung zitierte bei Vorstellung ihres Tätigkeitsberichts einen denkwürdigen Satz. Eine These, die ihr kürzlich bei einer Diskussion entgegengehalten wurde und die sie zu Recht sehr ernst nimmt: „Wer eine Strafanzeige erstattet, ist wie ein Reisender in einem Land, dessen Sprache er nicht versteht.“

In der Tat wird sich manch ein Verbrechensopfer genau so fühlen, wenn es auf die Hilfe der Justiz setzt. Diese kann die Straftat zwar nicht ungeschehen machen, wohl aber sollte sie ihm beistehen. Doch dabei zeigen sich Staatsanwaltschaften und Gerichte, ohne dass dies bewusst geschehen muss, oft eher abweisend. Mit ihrer Sprache, mit ihren einschüchternden Formalitäten. Das Opfer, also der spätere Anzeigeerstatter und noch später der Zeuge im Strafprozess muss mehr sein als ein bloßes Werkzeug. Mehr als nur ein Beweismittel, das der Justiz dabei behilflich ist, den Sachverhalt aufzuklären. Hier ist Empathie gefordert. Und ganz viel Hilfestellung.

In diversen Gesetzen ist diese Hilfestellung längst niedergeschrieben. Aber wer kennt schon die Rechte, die das Opferentschädigungsgesetz bereithält? Wer weiß schon, dass die Strafprozessordnung (§ 406 d) dem Verbrechensopfer das wichtige Recht gibt zu erfahren, wenn der Täter aus der Haft entlassen oder wenn ihm Hafturlaub gewährt wird? Und wer weiß schon, dass er sich als Tatopfer nicht nur juristisch durch einen Nebenklage-Anwalt im Strafprozess vertreten lassen kann, sondern dass ihm möglicherweise (nach § 406 g) auch das Recht auf psychosoziale Prozessbegleitung zusteht?

Die Opferschutzorganisation Weißer Ring kümmert sich schon viele Jahre um solche Fragen. Es ist gut, dass solche Hilfestellungen mittlerweile auch ganz offiziell, quasi von Amts wegen gegeben werden. Angesichts der Größe der Aufgabe erstaunt es allerdings, dass die Sache bislang von einem bloß vierköpfigen Team angegangen wird. Dass dieses wegen großer Nachfrage alle Hände voll zu tun hat, sollte die schwarz-gelbe Landesregierung als Auftrag verstehen. Als Auftrag, das von ihr angestoßene gute Projekt weiter auszubauen.

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