NPD—Verbotsverfahren in Zeiten der Flüchtlingskrise

Kundgebungen der NPD muss man sich als traurige Veranstaltungen vorstellen. Abhängig von Zeit und Ort versammelt sich kaum mehr als ein Händchen voll Sympathisanten, um, beschallt von deutschtümelndem Liedgut, im besten Fall dummes Zeug von sich zu geben.

NPD—Verbotsverfahren in Zeiten der Flüchtlingskrise
Foto: Judith Michaelis

Die Zahl der Gegendemonstranten liegt meist um ein Vielfaches höher als die der Nationaldemokraten. Bei der Bundestagswahl 2013 landeten sie bei 1,3 Prozent — und damit bei genau so vielen Stimmen wie ungültige gezählt wurden.

Die Aufmerksamkeit, die die Partei morgen zum Auftakt des zweiten Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht erhalten wird, dürfte ungleich größer sein. Das Interesse der Medien ist gewaltig — vor allem, weil das erste Verfahren wegen des Einsatzes von V-Leuten, bezahlte Spitzel, 2003 krachend scheiterte. Der NPD zumindest wird diese Aufmerksamkeit recht sein — sie inszeniert sich besonders gern als Opfer des Systems und wird den Verfahrensauftakt in Karlsruhe als Bühne nutzen.

Selbst wenn der neue Verbotsanlauf nicht am Einsatz von V-Leuten scheitert — die antragstellenden Bundesländer haben das dem Gericht testiert — ist ein Verbot der NPD längst keine ausgemachte Sache. Die Hürden für ein Parteienverbot liegen in Deutschland zu recht hoch. Wie viel akute Gefahr für die Verfassung tatsächlich von einer fast bankrotten Partei mit kaum mehr als 5200 Mitgliedern ausgeht, ist sehr fraglich. Auch die unterstellte Wesensverwandtschaft zum Parteiprogramm der NSDAP ist nicht ohne Weiteres zu belegen. Wie im Falle eines Verbotes der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheiden würde, an den sich die NPD mit einiger Wahrscheinlichkeit wenden dürfte, ist völlig offen.

Tatsächlich dürfte sich auch die sogenannte Flüchtlingskrise auf das Verfahren auswirken — möglicherweise aber nicht so, wie die Bundesländer sich das erhoffen. Klar ist zwar, dass NPD-Funktionäre gegen Geflüchtete hetzen und auch zu Aktionen vor Unterkünften aufrufen. Justiziabel ist das aber nicht, und schlau genug, nichts Verbotenes von sich zu geben, sind die linksgescheitelten Kameraden allemal. Dass auch AfD und andere Parteien mit hart rechten Parolen nach NPD-Manier unterwegs sind, macht die Sache weder appetitlicher noch einfacher. Wer Volksverräter und Lügenpresse schreit, muss nicht zwangsläufig zur NPD gehören. Zumal deren braune Ideologie mit einem Parteiverbot ja nicht aus der Welt geschafft, sondern bloß unter den Teppich gekehrt wäre.

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