Misshandlungen in Flüchtlingsheimen: Das Land hat fahrlässig gehandelt
Private Unternehmen als Betreiber von Flüchtlingsheimen.
Scham und Entsetzen — diese Worte beschreiben am besten, was einen durchfährt, wenn man die Bilder aus dem Burbacher Flüchtlingsheim sieht. Scham darüber, dass Menschen, die vor Krieg, Tod und Ausbeutung flohen, sich in unserer Obhut nicht sicher fühlen können. Entsetzen darüber, dass das Land Nordrhein-Westfalen diesen Kontrollverlust fahrlässig in Kauf genommen hat, indem es ein privates Unternehmen für die Betreuung der Flüchtlinge anheuerte — und diesem dann auch noch völlig freie Hand bei der Auswahl des Sicherheitsdienstes ließ.
Die Argumentation, man befinde sich aufgrund der zunehmenden Flüchtlingsströme in einer Notsituation, ist peinlich und kommt einer Kapitulation gleich. Es ist nun einmal Aufgabe der Bezirksregierung, die Unterbringung der Flüchtlinge in NRW zu regeln. Dabei geht es eben nicht nur darum, ihnen ein Dach über dem Kopf zu verschaffen. Es geht auch um die grundsätzliche Frage, wie und von wem diese Menschen betreut werden.
Die Bezirksregierung Arnsberg beklagt, dass sie derzeit nicht in der Lage ist, Standards durchzusetzen. Der Punkt ist: NRW gehört zu den wenigen Bundesländern, in denen es noch nicht einmal verbindliche Mindeststandards für alle Einrichtungen gibt.