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Meinung: Die Empörung über den Antisemitismus ist Heuchelei
Foto: dpa via Foto: Jüdisches Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus e.V.
Man müsse sich schämen, wenn auf den Straßen deutscher Städte so offen Judenhass zur Schau gestellt werde, erklärte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag, und fügte hinzu, die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit sei „kein Freibrief für antisemitische Entgleisungen, für Hetze und für Gewalt“.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) legte ebenfalls schon am Montag nach: „Wir wenden uns gegen alle Formen des Antisemitismus und des Fremdenhasses.“ Und: „Der Staat muss mit allen Mitteln des Rechtsstaats dagegen einschreiten.“
Das ist erstaunlich. Denn es gibt in Deutschland keine Rechtsgrundlage, die das Verbrennen selbstgebastelter Fahnen mit einem Davidstern darauf verbieten würde. Und es gibt diese Rechtsgrundlage deshalb nicht, weil die Bundeskanzlerin es in den vergangenen zwölf Jahren ihrer Amtszeit nicht für nötig befand, „Mittel des Rechtsstaats“ in Form von Gesetzen zur Verfügung zu stellen. Im Gegenteil wurde Antisemitismus jahre- und jahrzehntelang verharmlost, verleugnet oder als angeblich legitime „Israel-Kritik“ geduldet.
Als das Landgericht Frankfurt jüngst entschied, die Fluggesellschaft Kuwait Airways müsse keine israelischen Staatsbürger befördern, gab es einen kurzen Aufschrei der Empörung — sonst nichts. Es forderte niemand, die Richter für ihre Urteilsbegründung zum Idiotentest zu schicken: Der Kläger könne sich nicht auf das Antidiskriminierungsgesetz berufen, so die Richter, denn das beziehe sich nur auf Benachteiligung aus Gründen von Rasse, ethnischer Herkunft und Religion — nicht aber auf seine israelische Staatsbürgerschaft. Auch hier fehlten dem Rechtsstaat die Mittel, die er nicht schuf.
Einer der Tiefpunkte war erreicht, als das Wuppertaler Landgericht 2015 drei angeblich betrunkene junge Palästinenser nach einem Brandanschlag auf die Wuppertaler Synagoge mit der Begründung zu Bewährungsstrafen verurteilte, es gebe keine Anhaltspunkte für eine antisemitische Motivation. Die drei Israel-Kritiker hätten lediglich die Aufmerksamkeit auf den zum Tatzeitpunkt 2014 tobenden Gaza-Konflikt lenken wollen. In der deutschen Kriminalstatistik werden — dieser Logik folgend — antisemitische und antiisraelische Straftaten gesondert registriert.
Josef Schuster, Zentralratsvorsitzender der Juden in Deutschland, hat gestern zurecht darauf hingewiesen, dass die Bilder vom Wochenende lediglich ein Déjà-vu waren, das Erinnerungen an die Ausschreitungen 2014 wachrufe. Auch damals hätten Politiker parteiübergreifend bis hinauf zur Bundeskanzlerin versichert, dass es nie wieder öffentlich skandierten Judenhass in Deutschland geben dürfe und sie gegen Antisemitismus entschieden einträten. Schuster: „Jetzt nehmen wir sie beim Wort! Politik und Sicherheitsbehörden müssen klare Kante zeigen gegen Antisemitismus, auch gegen jenen, der sich als Kritik an Israel oder den USA tarnt.“
In Zeiten einer gefühlten „Flüchtlingskrise“ fällt es der Politik und großen Teilen der deutschen Öffentlichkeit offenbar leichter, sich lauthals über Antisemitismus zu empören, wenn die hasserfüllte Judenfeindlichkeit einmal nicht bloß von deutschen, sondern von arabisch- oder muslimischstämmigen Demonstranten auf deutschen Straßen vorgetragen wird. Wer Antisemitismus in Deutschland als ein lediglich importiertes, nicht aber als gefährliches gesamtgesellschaftliches Problem wahrnehmen will, ist bloß ein Heuchler.
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