Kommentar Lebenslang für Staatsfolter in Syrien - Darum ist das Urteil historisch

Meinung · Kein Schlächter, kein Menschenschinder soll sich sicher fühlen. Doch das Urteil in Koblenz gegen einen Vernehmungschef in einem Gefängnis in Syrien ist mehr als ein Signal. Es hat auch eine politische Konsequenz. Ein Kommentar.

 Der Angeklagte (M) steht vor der Urteilsverkündung im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts.

Der Angeklagte (M) steht vor der Urteilsverkündung im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts.

Foto: dpa/Thomas Frey

Wie kann das sein: Der Täter kein Deutscher, die Opfer keine Deutschen, und die Taten wurden nicht in Deutschland begangen –- trotzdem spricht ein deutsches Gericht, das Oberlandesgericht Koblenz, den Angeklagten schuldig, verurteilt ihn zu lebenslang. Auf die Frage „Wie kann das sein?“ gibt es zwei Antworten. Die juristische: Weil eine solche Verurteilung nach dem Völkerstrafgesetzbuch möglich ist. Dem liegt das Bekenntnis des Rechtsstaats zum „Weltrechtsprinzip“ zugrunde. Und da gelangt man zur zweiten, moralisch-ethischen Antwort auf das „Wie kann das sein?“ Zu dem hinter dem Weltrechtsprinzip steckenden Gedanken. Dass nämlich die Verfolgung völkerrechtlicher Verbrechen im Interesse der Menschheit liegt. Kein Schlächter, kein Menschenschinder soll sich sicher fühlen. Dass ein deutsches Gericht hier mehr als 70 Jahre nach den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen beispielhaft vorangeht, macht die Sache umso positiver, um nicht zu sagen historischer.