Meinung Kommunalsoli — das ist keine Frage des Rechts

Das Urteil des Landesverfassungsgerichts kommt seltsam zögerlich daher. Fast halbherzig. Da wird argumentiert, die Kommunen dürften bei der Hilfe für andere Städte nur ausnahmsweise mit ins Boot genommen werden.

Meinung: Kommunalsoli — das ist keine Frage des Rechts
Foto: Sergej Lepke

Was Recht oder Unrecht ist, soll davon abhängig sein, ob sich das Land als der für Hilfszahlungen primär Verpflichtete in einer angespannten Haushaltssituation befindet. Das Recht steht quasi unter Finanzierungsvorbehalt. All dies hört sich nicht nach juristischen Argumenten an. Nicht nach Auslegung der Verfassung. Und deshalb kommt das Urteil, jedenfalls soweit es über die Pressemitteilung des Gerichts überliefert ist, so wenig handfest daher.

Klare Kante für oder gegen den Kommunalsoli sieht anders aus. Wie etwa die Parolen und Argumente, die die Gegner dieses Konzepts in den Ring der Meinungsbildung werfen. Der frühere Fraktionschef der CDU im Landtag, Karl-Josef Laumann, hat schon 2013 gesagt: „Mit dem Kommunal-Soli wird aus Solidarität Staatssozialismus.“ Das ist mal ein Urteil! Oder die Position des Steuerzahlerbundes, der vor dem Hintergrund, dass reiche für arme Kommunen einspringen müssen, argumentiert: „Wer spart, ist der Dumme.“

Gewiss, es ist ja nicht von der Hand zu weisen, dass gerade die Städte, die erfolgreich gewirtschaftet haben, in Form des Soli eine Quittung bekommen, die ganz und gar nicht motivierend für weitere Anstrengungen erscheint. Doch mit guten Argumenten lässt sich freilich auch für den Kommunalsoli argumentieren.

So wie eine Familie ein in Not geratenes Mitglied nicht einfach achselzuckend seinem Schicksal überlässt, sollte es doch Ehrensache sein, wenn auch Kommunen im Land untereinander solidarisch sind. Es kann doch niemandem daran gelegen sein, auf einer vermeintlichen Insel der Glückseligen zu leben — und achselzuckend hinzunehmen, dass die Menschen in der Nachbarstadt, ohne dass sie selbst die Schuld daran tragen, deutlich schlechtere Lebensbedingungen haben. Er möchte dort nicht mal tot überm Zaun hängen, hat ein früherer Düsseldorfer Oberbürgermeister mal über Ruhrgebietsstädte gesagt. Diese Art fehlender Solidarität sollte es nicht geben.

Doch zurück zum Urteilsspruch: Am Ende ist es geradezu weise, dass sich das höchste Landesgericht trotz der generell akzeptierten Solidaritätspflicht doch so „eiernd“ zurückhält. Denn Solidarität ist keine Rechtsfrage. Es geht um Gesellschaft und Politik. Entsprechend richtig ist es, die Sache der Politik und ihren durch den Wähler gebildeten Mehrheiten zu über- lassen.

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