Meinung Kein Kopftuch im Gericht - Warum das Urteil richtig ist

Meinung · Schon mehrfach musste das höchste deutsche Gericht entscheiden, ob ein Kopftuch-Verbot rechtens ist. Im jüngsten Fall greift das Verbot zwar in die Glaubensfreiheit der Klägerin ein, aber dafür gibt es mehrere gute Gründe.

 Eine junge Frau mit Kopftuch geht an einem Behördenschild mit dem Bundesadler vorbei.

Eine junge Frau mit Kopftuch geht an einem Behördenschild mit dem Bundesadler vorbei.

Foto: dpa/Martin Schutt

Im Umgang mit den Kopftüchern von muslimischen Frauen hat das Bundesverfassungsgericht reichlich Erfahrung. Schon mehrfach musste das höchste deutsche Gericht entscheiden, ob ein Kopftuch-Verbot rechtens ist. Im jüngsten Fall ging es um eine Rechtsreferendarin in Hessen, die bei ihrer praktischen Ausbildung auch im Gerichtssaal Kopftuch tragen wollte, weil dies für muslimische Frauen ein zwingendes religiöses Gebot darstellt. Nun ist klar: Der Gesetzgeber darf das verbieten, er muss es aber nicht tun. Ein kluges Urteil, das Spielraum lässt.

Das Verbot greift zwar in die Glaubensfreiheit der Klägerin ein, aber dafür gibt es mehrere gute Gründe. Vor allem die Verpflichtung des Staates zu weltanschaulich-religiöser Neutralität. Zudem beruht die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege darauf, dass die Bevölkerung jenen vertraut, die als Richterinnen und Richter Urteile sprechen. Niemand sollte im Gerichtssaal deshalb unausweichlich mit religiösen Symbolen konfrontiert werden, die er vielleicht ablehnt.

Aber: Nichts davon ist für das Verfassungsgericht so überragend wichtig, dass es ein Verbot für zwingend hält. Die Entscheidung liegt beim Gesetzgeber. NRW hat sich wie Hessen und einige andere Bundesländer für ein Verbot entschieden.

Wie komplex das Thema ist, zeigt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von 2015 zu Kopftüchern bei Lehrerinnen. Demnach darf das Kopftuch an öffentlichen Schulen – anders als im Gerichtssaal – nicht pauschal verboten werden. Als Voraussetzung muss die konkrete Gefahr gegeben sein, dass der Schulfrieden oder die staatliche Neutralität beeinträchtigt werden. Mit Recht sehen die Richter einen Unterschied zwischen Schule und Gerichtssaal: Vor Gericht tritt der Staat dem Bürger in seiner hoheitlichen Rolle gegenüber. Es wird Recht gesprochen. Religiöse Kleidung hat dabei nichts zu suchen, auch keine christliche.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort