Kachelmann: Ein Freispruch mit vielen Verlierern

Der Fall Kachelmann und seine Folgen

Die Wahrheit im Fall Kachelmann kennen nur zwei Menschen: Kachelmann selbst und seine ehemalige Lebensgefährtin. Ein Teil der Öffentlichkeit hingegen glaubte sie schon vor und während des Prozesses zu kennen.

Die Vor-Urteile waren längst gefällt. Die Unschuldsvermutung während des Verfahrens oder ein „im Zweifel für den Angeklagten“ — solche Kategorien schien es für das öffentliche Tribunal nicht zu geben. Das Gericht hingegen musste sich nach dem ergebnisoffenen Ende des Strafverfahrens an den Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ halten.

Dieses Urteil durch die Bezeichnung „Freispruch zweiter Klasse“ zu relativieren, wird der Sache nicht gerecht. Zwar könnte es so sein, dass Kachelmann entgegen dem Freispruch doch Täter war — dann wäre der Freispruch tatsächlich eine Niederlage für die Gerechtigkeit.

Aber umgekehrt wäre die Niederlage für die Gerechtigkeit noch viel größer gewesen. Wenn Kachelmann nämlich sozusagen auf Verdacht, aus dem Bauch heraus verurteilt worden wäre, er in Wahrheit aber unschuldig ist. Sich hier für den Angeklagten zu entscheiden, ist richtig. „Im Zweifel für den Angeklagten“ ist ein Pfeiler unseres Rechtsstaats.

Aber auch der juristisch korrekte Freispruch kann nicht verdecken, dass das Verfahren nur Verlierer kennt. Allen voran den Freigesprochenen selbst, dessen Image durch das Offenlegen intimster Details seines Privatlebens mehr als nur ramponiert ist.

Und seine Ex-Lebensgefährtin, an der der Ruf hängen bleibt, womöglich eine skrupellose Lügnerin zu sein. Eine Staatsanwaltschaft, die nicht den Eindruck machte, objektiv zu ermitteln. Ein Gericht, das wenig souverän agierte. Nicht zuletzt einen Verteidiger, dem am Dienstag nicht mal der Freispruch genügte, sondern der auch danach noch verbal gegen das Gericht nachtrat.

Und ja, auch viele Medien, die sich zum Teil offen positionierten, sich auf die eine oder andere Seite schlugen, Intimstes in Exklusivinterviews ausbreiteten und dabei Persönlichkeitsrechte missachteten, stehen mit auf der Verliererseite. Eine besonders bittere Wirkung freilich wird das Verfahren auf Opfer sexueller Gewalt haben. Deren Anzeigebereitschaft dürfte angesichts dieses Prozesses und seiner Begleiterscheinungen nun weiter sinken.

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