Betreuung Gute Kitas, schlechte Kitas

Meinung | Berlin · Schon wer ein Kind erst noch erwartet,  muss sich vielerorts heute schon Gedanken über einen Kita-Platz machen. Denn die sind oft rar, und auch die Qualität lässt zu wünschen übrig. Und das, obwohl Kinder ab dem ersten Geburtstag bereits seit fünf Jahren einen Rechtsanspruch auf  öffentliche Betreuung  haben und es inzwischen unbestritten ist, dass mit der frühkindlichen Bildung zentrale Weichen für den weiteren Lebensweg gestellt werden.

Stefan Vetter.

Stefan Vetter.

Foto: k r o h n f o t o . d e

Schon deshalb muss der Bund den Ländern und Kommunen hier unter die Arme greifen. Er tut das auch. Aber leider nicht immer mit der notwendigen Konsequenz.

Nach dem jetzt verabschiedeten „Gute-Kita-Gesetz“ sollen bis einschließlich 2021 immerhin 5,5 Milliarden Euro locker gemacht werden, um Lücken bei der Qualität, aber auch bei der Gerechtigkeit zu schießen. Kritiker klagen, dies sei nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Doch das ist wohlfeil, zumal es um Unterstützung  geht und nicht um eine Vollfinanzierung. Viel wichtiger ist die Frage, was mit dem Geld geschehen soll. Immerhin hat Familienministerin Giffey der Versuchung einer generellen Gebührenfreiheit widerstanden, wie sie gerade in ihrer Heimatstadt Berlin für den Kita-Besuch eingeführt worden ist. Dadurch droht die Qualität nämlich erst recht auf der Stecke zu bleiben. Jedenfalls können die Mittel nur einmal ausgegeben werden. Bei der Gebührenfreiheit konzentriert sich die SPD-Frau deshalb vernünftigerweise auf  jene Eltern, die nur wenig verdienen und deshalb besonders stark unter der Belastung leiden – wenn sie denn ihre Sprösslinge überhaupt in eine Kita schicken. Denn auch das ist ein Problem: Kinder aus eher schlechter gestellten Familien sind seltener in einer Betreuung anzutreffen als Kinder, für die Armut ein Fremdwort ist. Dabei profitiert nach  allen Erkenntnissen gerade der Nachwuchs in sozial schwachen Haushalten besonders stark vom Kita-Besuch.

Das zentrale Manko des Regierungsvorhabens besteht darin, dass es keine schlüssige Antwort auf den sehr unterschiedlichen Entwicklungsstand gibt. So müssen sich Erzieherinnen in den neuen Bundesländern um deutlich mehr Kinder kümmern als im Westen der Republik. Je weniger eine Fachkraft aber Zeit hat, desto geringer ist die Chance auf  eine individuelle Förderung des Kindes. Notwendig wäre deshalb ein bundesweit einheitlicher Betreuungsschlüssel. Aber dazu findet sich nichts in dem Gesetzentwurf, wie es dort überhaupt an einheitlichen Qualitätsvorgaben  mangelt. Stattdessen soll jedes Land auch künftig entscheiden dürfen, was es unter Kita-Qualität versteht  mit Bundesgeld..

So bleibt es praktisch dabei, dass der Wohnort ausschlaggebend ist, ob die frühkindliche Bildung gelingt.  Aber das darf nicht so bleiben. Das sollte die Opposition Regierung in den Beratungender immer wieder unter die Nase reiben.

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