Meinung Grundsteuer: Warum der Kompromiss wenig taugt

Meinung · Dass die Grundsteuer bei uns auf absurde Weise ermittelt wird, ist Fakt. Maßgebend sind Bewertungen, die im Westen aus dem Jahr 1964 stammen, im Osten geht es gar bis 1935 zurück. Das Bundesverfassungsgericht hat das für unrechtmäßig erklärt und bis Ende 2019 eine Reform angemahnt.

 Kommentar Rolf Eckers

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Foto: NN

Klappt das nicht, muss die Steuer weg – und den Kommunen fehlen 14 Milliarden Euro. Der Zeitdruck sorgt für Bewegung, Bund und Länder steuern auf einen Kompromiss zu. Drei Punkte sollen demnach für die Bewertung der 36 Millionen Grundstücke, Häuser und Wohnungen entscheidend sein: die durchschnittlichen Nettokaltmieten, die Bodenrichtwerte und das Alter der Gebäude. Nur Bayern leistet noch Widerstand und besteht darauf, dass die Größe einer Immobilie alleiniger Maßstab sein soll. Das Haus in Duisburg-Marxloh würde dann genauso behandelt wie das gleich große Haus in Düsseldorf-Oberkassel. Mit der vom Verfassungsgericht geforderten Gerechtigkeit hätte das allerdings nichts zu tun.

Untauglich ist aber nicht nur dieses Flächenmodell, sondern auch der Bund-Länder-Kompromiss. Düsseldorfs Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) hat recht, wenn er die Lösung für viel zu kompliziert hält. Wie viele Experten schlägt er vor, die Bodenrichtwerte zum zentralen Kriterium zu machen. Diese Zahlen sind vorhanden, müssen also nicht aufwendig ermittelt werden. Investoren hätten zudem einen starken Anreiz, Grundstücke so effizient wie möglich zu bebauen und so Wohnungen zu schaffen. Das Bund-Länder-Modell belohnt dagegen Bodenspekulanten, weil unbebaute Grundstücke bei der Grundsteuer erheblich geringer belastet werden.

Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass eine Orientierung an den Bodenrichtwerten zu erheblichen Verschiebungen führt. Denn in gefragten Regionen hat sich der Wert des Grund und Bodens um ein Vielfaches erhöht. Ein Aufschlag bei der Grundsteuer in guten Lagen ist insofern fair und gerecht. Weil die Vermieter diese Last umlegen können, bleibt sie aber letztlich an den Mietern hängen. Die Wohnungsmieten würden also gerade dort weiter klettern, wo sie schon jetzt kaum noch zu bezahlen sind. Das kann niemand wollen. Die Kommunen haben das Mittel in der Hand, um dieses Problem zu entschärfen: Sie können über eine Senkung ihres Hebesatzes dafür sorgen, dass die Belastung durch höhere Grundsteuern begrenzt bleibt. Zwingen kann die Städte dazu aber niemand. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, eine Umlage der Grundsteuer auf die Miete ganz oder teilweise zu verbieten. Denn es ist nicht einzusehen, warum eine Wertsteigerung zugunsten des Eigentümers für Mieter zu höheren Kosten führt.

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