Meinung : Geändertes Bewusstsein für die Rechte von Kindern
Es ist gerade gut eine Woche her, dass die Republik das 70-jährige Bestehen des Grundgesetzes gefeiert hat. Und jetzt soll unsere Verfassung auf einmal defizitär sein?
Es ist gerade gut eine Woche her, dass die Republik das 70-jährige Bestehen des Grundgesetzes gefeiert hat. Allenthalben wurde es gelobt. „Ein Regelwerk für Freiheit und Demokratie, ein Bollwerk für die Menschenwürde“ hat es Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bei der Geburtstagskaffeetafel in Schloss Bellevue genannt. Und jetzt soll unsere Verfassung auf einmal defizitär sein?
Anders kann man die Initiative für Kinderrechte im Grundgesetz nicht verstehen. Dass die Grünen nun mit Gespür für die Inszenierung zum Weltkindertag einen Gesetzentwurf vorlegen, macht sie in der Sache nicht zum Vorreiter. Die Diskussion ist alt. Viele haben sich schon daran versucht.
Unter den Verfassungen der Welt ist das Grundgesetz eine der am häufigsten geänderten. Das war nicht immer zu seinem Vorteil. Auch jetzt gibt es Einwände gegen einen Eingriff: Die Grundrechte gelten für alle Menschen, also auch für Kinder. Die UN-Kinderrechtskonvention ist in Deutschland seit 1992 in Kraft. Auch die Charta der EU-Grundrechte benennt verbindliche Kinderrechte. Und das Bundesverfassungsgericht hat sich mehrfach auf die Seite der Kinder gestellt. Warum dann noch das Grundgesetz?