Gesundheitskarte: Datenkrake Google ist nichts dagegen

Mal abgesehen von den Milliardenkosten, die die elektronische Gesundheitskarte die gesetzlich Versicherten kosten wird, erscheint das Projekt doch ganz vernünftig: Der Apotheker erkennt sofort, welche Medikamente der Patient einnimmt und verkauft ihm nichts Unverträgliches.

Die später einmal gespeicherte elektronische Patientenakte informiert auch den Arzt, der nicht der Hausarzt ist, über die Krankengeschichte des Patienten. Doppeluntersuchungen werden vermieden. Und in einem Notfall hat der behandelnde Mediziner sofort alle notwendigen Informationen zur Hand. Zum Wohle des Patienten.

Ist es da nicht ein übertriebenes Verständnis von Datenschutz, das da aus der ersten Klage eines Versicherten gegen die elektronische Gesundheitskarte spricht?

Keineswegs, denn: Wie kann ich als Patient sicher sein, dass meine Daten nicht in falsche Hände geraten? Sensible Informationen, die von ganz anderem Kaliber sind als die Häuseransichten von Google Street View, über die so hitzig diskutiert wird. Warum nimmt mich keine Versicherung auf, warum stellt mich kein Arbeitgeber ein? Auf diese Frage könnte es in Zukunft eine schlüssige Antwort geben: Die Türen bleiben verschlossen, weil da etwas über meinen Gesundheitszustand durchgesickert ist.

Das kann nicht passieren, weil ausgeklügelte Verschlüsselungsmaßnahmen und Zugangssperren den Zugriff verhindern, besänftigen die Befürworter.

Wirklich? Wie will man die Informationen vor "Binnentätern" sichern, die etwa in Krankenkassen oder Arztpraxen sitzen und die aus dem Netzwerk und den daraus gezogenen Daten das Geschäft ihres Lebens machen könnten? Erinnert sei an die Informationen über Steuersünder, die den Steuerfahndern in die Hände fielen: Die Täter saßen in der Bank, genossen dort Vertrauen, denn nur so konnten sie an die Daten gelangen.

Die Behandlungsdaten auf zentralen Servern zu speichern, ist riskant. Die Informationen sollten daher beim Arzt des Vertrauens verbleiben. Und der darf die Patientenakte mit Einverständnis des Patienten weitergeben. Was den angesprochenen Notfall und mögliche Unverträglichkeiten, etwa eine Penicillinallergie, betrifft: Wie wäre es mit einem Notfallpass im Portmonee? Altmodisch? Ja, aber sicher.

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