Gauck und die Diäten-Erhöhung: Das untaugliche Objekt

Das Gesetz über die Diätenerhöhung der Bundestagsabgeordneten ist ein untaugliches Objekt für den Bundespräsidenten, um sich politisch zu profilieren. Dass Joachim Gauck die Ausfertigung trotzdem verzögert, offenbar über den Termin der ersten Anhebung der Diäten am 1. Juli hinaus, verwundert.

Ein Kommentar von Werner Kolhoff.

Ein Kommentar von Werner Kolhoff.

Foto: k r o h n f o t o . d e

Der Bundespräsident ist nicht das Bundesverfassungsgericht. Er hat Gesetze lediglich darauf hin zu prüfen, ob sie nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen sind, nicht inhaltlich. Er ist nur der Vorfilter für offensichtliche Missbräuche, nicht der Oberrichter. Außerdem muss man darauf hinweisen, dass die im Bundespräsidialamt offenbar für am schwierigsten gehaltene Regelung, wonach sich künftige Diätenerhöhungen am allgemeinen Lohnindex orientieren sollen, der Empfehlung einer Expertenkommission folgt, die Edzard Schmidt-Jortzig geleitet hat, immerhin ein ehemaliger Bundesjustizminister.

Die rechtlichen Bedenken können nur sehr feinsinniger Natur sein. Dazu gehört der Einwand, der Bundestag dürfe diese Frage nicht an einen Automatismus abgeben, sondern müsse selbst für seine Beschlüsse geradestehen. Das stimmt, doch behält das Parlament die Hoheit über das Verfahren, das es laut Gesetz immer zu Beginn einer Legislaturperiode für vier Jahre bestätigen muss.

Auch bei der absoluten Höhe der Diät, der Orientierung an der Besoldung oberster Richter, folgt der Bundestag dem Vorschlag der Kommission. Dieses Niveau ist angemessen. Dass dafür zunächst kräftige Erhöhungsschritte notwendig sind, macht es allerdings leicht, die Idee zu verunglimpfen.

Zu kritisieren am Gesetz ist aber allein, dass die üppige Altersversorgung der Abgeordneten erhalten bleibt. Hier gibt es praktisch keine Veränderung, allerdings hatte auch die Kommission sich nicht auf einen Vorschlag einigen können. Ansonsten ist das Gesetz aber der durchaus gelungene Versuch, die Bezahlung der Volksvertreter endlich nach objektiven Maßstäben und Verfahren zu gestalten und dem Vorwurf der Selbstbedienung zu begegnen. Es stärkt den Parlamentarismus. Joachim Gauck sollte diesen Versuch unterstützen, anstatt ihn zu behindern.

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