Meinung Externe Beratung der Bundesregierung - Mehr Regelungswut, bitte!

Meinung | Berlin · In Deutschland gibt es nichts, was nicht geregelt ist. Umso erstaunlicher ist es da, wenn Bundesministerien offenbar mit der externen Beratung hantieren können, wie es ihnen gerade beliebt.

 Stefan Vetter.

Stefan Vetter.

Foto: k r o h n f o t o . d e

In Deutschland gibt es nichts, was nicht geregelt ist. Jedenfalls im allgemeinen Empfinden. Umso erstaunlicher ist es da, wenn Bundesministerien offenbar mit der externen Beratung hantieren können, wie es ihnen gerade beliebt. Insgesamt mindestens eine halbe Milliarde Euro gaben die Ressorts im vergangenen Jahr für die Nutzung von externem Sachverstand aus. Eine stattliche Summe. Vielleicht war es aber noch deutlich mehr. Denn für den Einsatz von Beratern gibt es in den einzelnen Ministerien keine einheitlichen Vorschriften, wie die Regierung jetzt einräumen musste. Das öffnet einer fragwürdigen Auftragsvergabe bis hin zur Vetternwirtschaft Tür und Tür.

Nüchtern betrachtet lässt sich kaum ernsthaft bestreiten, dass Politik auf Fachwissen von außen angewiesen ist. Zumal in einer Welt, die immer komplexer wird. Wenn die Bundeswehr beispielsweise ein Cyberkommando aufbaut, dann geht das nicht ohne Software- und IT-Spezialisten. Eigenes Personal entsprechend auszubilden kostet Zeit, die manchmal nicht vorhanden ist. Allerdings braucht es für die externe Beratung transparente und einheitliche Vorgaben. Schließlich geht es um Steuergelder. Der Bundesrechnungshof hat dazu schon vor geraumer Zeit einen Leitfaden entwickelt, wonach zum Beispiel die Wirtschaftlichkeit ein zentrales Prüfkriterium sein muss. In der Praxis herrscht jedoch offenbar viel Wildwuchs. Davon zeugt gerade ein Untersuchungsausschuss des Bundestages, der dem Verdacht auf eklatante Missstände bei der Auftragsvergabe im Verteidigungsministerium nachgeht.

Ein sachgerechter Einsatz externer Berater kann der Politik helfen, falsche Entscheidungen zu vermeiden. Da sollte es auch im Interesse der Ministerien sein, den Vorwurf unlauterer Praktiken erst gar nicht aufkommen zu lassen. Viele mögen über die Regelungswut in Deutschland schimpfen – beim Beraterwesen ist sie wirklich angebracht.

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