Ein Schritt zu mehr Verkehrssicherheit

Ab 1. Mai gilt die neue Flensburger Punkteregel

Ein Kommentar von Peter Kurz.

Ein Kommentar von Peter Kurz.

Foto: Young David (DY)

Es ist mehr als nur eine sprachliche Feinheit: Das Flensburger Verkehrszentralregister heißt ab heute Fahreignungsregister. In dem neuen Begriff liegt — je nach Perspektive — ein Versprechen oder eine Drohung: Verstöße gegen die Verkehrssicherheit werden mit Punkten und damit drohendem Führerscheinverlust sanktioniert.

Was hingegen die Verkehrssicherheit nicht gefährdet, aber allein deshalb natürlich noch nicht erlaubt ist, wird mit Bußgeld verfolgt — etwa Fahren ohne Kennzeichen oder Fahren in einer Umweltzone ohne Plakette. Eine Konzentration aufs Wesentliche also.

Natürlich bleibt — wie bei jeder Reform — auch Kritik nicht aus. Ist die Fahrerlaubnis schon bei acht statt bisher bei 18 Punkten weg, so bekommt jeder einzelne Punkt mehr Gewicht. Das geht zulasten einer feineren Differenzierung zwischen den einzelnen Vergehen.

Verkehrsrechtsanwälte, deren Job es nun mal ist, ihren Mandanten Sanktionen zu ersparen, sagen es so: Bisher durfte ein Autofahrer 17 Verstöße begehen, die mit je einem Punkt bestraft wurden, ohne dass der Führerschein entzogen wurde. Jetzt kann man sich nur noch sieben „Ein-Punkt-Delikte“ erlauben.

Das mag aus der Sicht eines Verkehrsrüpels ungerecht erscheinen. Doch genau der hinter der Reform stehende Gedanke ist es doch, Verstöße, die das Leben anderer gefährden, strenger zu ahnden. Wer sich durch die drohenden Punkte ungerecht behandelt fühlt, mag Trost in dieser Kalkulation finden: Die Zahl der Verkehrsverstöße, die mangels Kontrolle nicht geahndet werden, dürfte weit über den sanktionierten Vergehen liegen.

Mit einem Punkt in Flensburg ist manch ein Raser oder Fahrer mit Handy am Ohr gut bedient. Effektiver wären freilich andere Sanktionen — zum Beispiel ein Arbeitswochenende auf einer Unfallstation. Oder dass der Fahrer sich in eben jenem Wohnviertel, durch das er mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist, von den dabei gefährdeten Kindern über sein Verhalten befragen lassen müsste. Weil sich ein großes Gemeinwesen so viel Differenzierung und bürokratischen Aufwand nicht leisten kann, ist eine strenge Punkteregelung immerhin eine gute Alternative.

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