Meinung Die Grenzen der Sicherheit und des Rechtsstaats

Nach der Serie von schrecklichen Anschlägen in Deutschland läuft die Debatte um mehr Sicherheit auf vollen Touren. Es dürfe kein Tabu sein, Menschen auch in Krisengebiete abzuschieben, fordert Bayern Innenminister Joachim Herrmann (CSU).

Auch SPD-Vertreter halten schnellere Abschiebungen für notwendig. CDU-Politiker mahnen gar einen Abschiebegipfel von Bund und Ländern an, um islamistische Gefährder und straffällige Flüchtlinge schneller aus dem Land zu bekommen. Sogar Sahra Wagenknecht von den Linken bezeichnet die Asylpolitik der Kanzlerin als leichtfertig. Der Staat müsse jetzt alles dafür tun, dass sich die Menschen wieder sicher fühlen.

Alle Politiker eint, dass sie die Angst der Menschen ernst nehmen wollen. Wer das nicht tut, verliert seine Wähler. Dabei verwischen auch klassische Gegensätze zwischen Rechts und Links. Wagenknecht weiß, dass viele Wähler der Linkspartei schon zur AfD abgewandert sind und dass diese Entwicklung noch längst nicht beendet ist. Aber kann der Staat tatsächlich mehr Sicherheit garantieren? Helfen schärfere Abschieberegeln?

Tatsache ist, dass wir über die vielen Flüchtlinge, die in jüngster Zeit zu uns gekommen sind, sehr oft nichts wissen. Ab der ersten Registrierung bekamen die Menschen meist eine neue Identität. Eine Überprüfung aller Zuwanderer durch Polizei und Verfassungsschutzämter ist praktisch unmöglich. Wir müssen darauf vertrauen, dass uns die Migranten die Wahrheit sagen. Datenbanken, um beispielsweise Fingerabdrücke von Asylbewerbern abzugleichen, sind in Syrien oder Afghanistan nicht vorhanden.

Angesichts dieser Unsicherheit ist es legitim, über schnellere Abschiebungen von Flüchtlingen zu diskutieren. Allerdings stoßen wir sehr schnell an die Grenzen unseres Rechtsstaats, wenn wir abgelehnte Asylbewerber in Krisengebiete zurückschicken. Ist das dann noch der Staat, den wir wollen? Nicht abzuschieben, darf aber nicht bedeuten, nichts zu machen. Beim Attentäter von Ansbach bestand der dringende Verdacht, dass er seinen wahrscheinlichen Selbstmord spektakulär in Szene setzen würde. Solche Informationen müssen an die Sicherheitsbehörden weitergegeben werden. Deren Aufgabe ist es dann, in Abstimmung mit Ärzten zu entscheiden, wie die Gesellschaft vor diesen tickenden Zeitbomben geschützt werden kann. In Ansbach war die Gefahr bekannt, gebannt hat sie aber niemand.

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