Der gläserne Autofahrer

Das Auto wird immer mehr zum "intelligent vehicle", zum intelligenten Gefährt: Computer nehmen den Fahrern viele Dinge ab, erleichtern das Fahren und bringen Sicherheit - von der Bremshilfe ABS über das Stabilitätsprogramm ESP bis hin zu elektronischen Einparkhilfen und natürlich zum GPS-gestützten Navigationgerät.

Ein automatisches Unfall-Notrufsystem ist da nur die logische Fortentwicklung. Und es ist eine Fortentwicklung, die viele Leben retten und schlimme Folgen abmildern kann. Doch es ist auch eine Fortentwicklung, deren Möglichkeiten Anlass zur Sorge geben können. Nicht umsonst spricht Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar in diesem Zusammenhang bereits vom "gläsernen Autofahrer".

Schon heute bieten die vorhandenen und geplanten Verkehrsinformationssysteme die Möglichkeit zur individuellen Überwachung des Verhaltens der Autofahrer. Es muss dabei gar nicht so weit kommen wie in den Vereinigten Arabischen Emiraten, wo nach Informationen Schaars bereits an einem bei IBM in Auftrag gegebenen System zur Totalüberwachung des Individualverkehrs gearbeitet wird: In die Fahrzeuge eingebaute Geräte sollen nicht nur die gesamte Fahrt kontrollieren, sondern letztlich sogar für die automatische Ausstellung eines Bußgeldbescheides sorgen, beispielsweise bei Tempoüberschreitungen.

Um den "gläsernen Autofahrer" Wirklichkeit werden zu lassen, reichen schon die ganz konkreten Überlegungen einzelner Autoversicherer in Deutschland, die ein neues Verfahren zur Risikobewertung ihrer Versicherten testen: Durch im Fahrzeug eingebaute GPS-Systeme werden dazu - zunächst noch im Rahmen eines Pilotprojektes bei gewerblichen Fahrern - individuelle Fahrberichte erstellt, aus denen sich Nutzungshäufigkeit, Fahrzeit, Fahrtstrecke und auch individueller Fahrstil ergeben. Logische Konsequenz: Die Versicherungsprämie kann an den individuellen Fahrstil angepasst werden - und der Versicherte steht ständig unter elektronischer Aufsicht.

Bürger und Politik werden sich bald entscheiden müssen, ob Sicherheit und Unfallvorbeugung im Straßenverkehr tatsächlich eine Dauerbeobachtung des einzelnen Autofahrers rechtfertigten.

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