Meinung Keine Polizei-Fotos bitte – warum das Urteil richtig ist

Meinung · Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zu Polizei-Fotos bei Demonstrationen schützt ein wichtiges Grundrecht.

Dass die Polizei nicht einfach eine Demonstration fotografieren und Bilder der Demonstranten dann in sozialen Netzwerken verbreiten darf, ist richtig. Nach geltender Rechtslage ohnehin, weil es keine Rechtsgrundlage dafür gibt. Das hat das Oberverwaltungsgericht richtig festgestellt. Aber auch der Gesetzgeber sollte nicht auf den Gedanken verfallen, eine solche Rechtsgrundlage zu schaffen. Denn damit würde er das Grundrecht der Versammlungsfreiheit beschneiden.

Was will ein Demonstrant mit seinem Tun erreichen? Ganz klar – auf ein Anliegen aufmerksam machen. Nicht nur bei denen, die zufällig einen Demonstrationszug vom Straßenrand aus verfolgen, sondern auch bei denen, die über die Medien davon erfahren. Nun könnte man sagen: Da kann es den Demonstranten nur Recht sein, wenn auch die Polizei Fotos von ihnen via Twitter oder Facebook verbreitet. Allerdings: Wer so argumentiert, verkennt die Position der Polizei. Ihre Aufgabe ist es, das Grundrecht der Versammlungsfreiheit zu gewährleisten. Sie hat dafür zu sorgen, dass friedlich demonstriert werden kann, sie muss gegebenenfalls Demonstranten von Gegendemonstranten trennen. Die Polizei ist gewissermaßen der Grundrechtsadressat, aber nicht ihrerseits Grundrechtsträger in dem Sinne, dass sie sich wie die Medien auf die Pressefreiheit berufen könnte.

Natürlich ist auch der Polizei zuzugestehen, über ihre Arbeit zwecks genereller Vertrauensbildung zu berichten. Und klar, das kann heutzutage auch via sozialen Medien geschehen. Doch wenn für dieses „Polizeimarketing“ ungefragt Personen herhalten sollen, die mit eben dieser Absicht nun gar nichts am Hut haben, sondern aus ganz anderen Gründen auf die Straße gehen, ist eine Linie überschritten.

Demonstranten, die von der Polizei fotografiert werden, können überhaupt nicht absehen, warum dies geschieht. Werden die Daten vielleicht gespeichert? Zu welchem Zweck? Wird mein Auftreten für ein bestimmtes Anliegen staatlich festgehalten und später einmal gegen mich verwendet? All diese Unsicherheiten würden dazu führen, dass der eine oder die andere, sollte bei Demonstrationen regelmäßig von der Polizei fotografiert werden, gar nicht mehr auf die Straße geht. Ein wichtiges Grundrecht wäre ausgehöhlt. Und zwar nicht erst durch das Veröffentlichen bei Twitter, sondern schon durch das polizeiliche Fotografieren als solches.

Anders ist es selbstverständlich dann, wenn Zusammenstöße durch gewaltbereite Demonstranten drohen. Dies darf natürlich im Bild festgehalten werden, schließlich halten sich dann ja auch die Demonstranten ihrerseits nicht an die Spielregeln.

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