Dem Patientenheil dient das gewiss nicht

Urteil zu Kopftuchverbot für muslimische Krankenschwester

Ein Kommentar von Peter Kurz.

Ein Kommentar von Peter Kurz.

Foto: Young David (DY)

Berlin. Der Arbeitsvertrag der muslimischen Krankenschwester, die mit Kopftuch an ihrem Arbeitsplatz erscheinen wollte, ist eindeutig. Unmissverständlich wird da verlangt, das christliche Bekenntnis zu achten. Das offen sichtbare Eintreten für eine andere Religion ist ganz und gar das Gegenteil davon.

Und was ist mit der Religionsfreiheit der Arbeitnehmerin? Gewiss, die hat sie, jedenfalls grundsätzlich. In einem vergleichbaren Fall hat dieser Grundrechtsjoker auch schon vor dem Bundesarbeitsgericht gezogen. Als dieses einer Parfümverkäuferin mit Kopftuch Recht gab. Doch da ging es um einen privaten Arbeitgeber. Hier aber haben wir es mit einem kirchlichen Träger zu tun. Ein solcher Tendenzbetrieb darf den Mitarbeitern mehr Loyalität abverlangen. Das darf auch eine Schule, wenn sie einer Lehrerin verbietet, mit Kopftuch zu unterrichten. Anders als eine Verkäuferin hat diese eine Vorbildfunktion. Und führt auch ohne ausdrückliches Missionieren den Schülern ihren Glauben unübersehbar vor Augen.

Die Frage ist freilich, ob sich der Krankenhausträger mit seiner rigiden Haltung einen Gefallen getan hat. Es ist nicht der erste Fall, in dem ein Krankenhaus viel Sympathie verspielt. Erinnert sei an den Chefarzt einer katholischen Klinik, der sich bis zum Bundesarbeitsgericht um seine Stelle streiten musste, die er wegen Scheidung und Wiederverheiratung verlieren sollte. Das soll christlich sein?

Dem Patienten, der sich in einem Krankenhaus behandeln lässt, wird es kaum darauf ankommen, ob der Träger katholisch, evangelisch, städtisch oder privat ist. Genauso nebensächlich ist es für den Kranken, wie der behandelnde Arzt oder die Krankenschwester über Gott und die Schöpfung denken. Er will einfach nur gesund werden. Und da kommt es nicht auf religiöse Fragen an, auch wenn manch einer seine Hoffnung darauf setzt, dass sein vor der Operation gesprochenes Gebet erhört wird. Aus Patientensicht dürfte ein Kopftuch unschädlich sein. Und was nicht schadet, so sollte man meinen, kann toleriert werden. Zumal Toleranz ein guter Zug ist, wenn es um das Zusammenleben von Menschen verschiedener Glaubensrichtungen geht.

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