Meinung : Das Polizeigesetz darf nicht durchgepeitscht werden
Burkhard Hirsch saß am Donnerstag von morgens bis weit in den Nachmittag hinein im Landtag und verfolgte die Anhörung zum neuen NRW-Polizeigesetz. Man kann das als Warnung verstehen. Zusammen mit dem einstigen Bundesinnenminister Gerhart Baum hat der frühere Landesinnenminister angekündigt, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, sollten an dem Gesetz nicht wesentliche Punkte geändert werden.
Die beiden Bürgerrechts-Veteranen der FDP verfügen auf dem Gebiet der Verfassungsklage über eine eindrückliche Erfolgsbilanz.
Man muss ihre Einschätzung nicht teilen. Man kann darauf verweisen, dass Hirsch (88) und Baum (85) in einer anderen Zeit geprägt wurden, in der es die perfiden Terrorformen der Gegenwart noch nicht gab. Aber man sollte zur Kenntnis nehmen, dass die Bedenken und der Widerstand gegen die geplanten Verschärfungen mehr sind als oppositionelles Ritual. Die Baum/Hirsch-Partei ist immerhin Teil der Regierungskoalition.
In Bayern, wo ein ähnliches Gesetz Mitte Mai verabschiedet wurde, haben SPD und Grüne bereits Verfassungsklagen angekündigt und teils schon eingereicht. Die CSU hat ihre Mehrheit dabei nach dem Motto „Augen zu und durch“ genutzt. NRW wäre gut beraten, sich das nicht zum Vorbild zu nehmen. Ein Gesetz, das so massiv in die Bürgerrechte eingreift und einen völlig neuen Gefährdungsbegriff prägt, darf nicht durchgepeitscht werden.