Der Impfstatus der Arbeitnehmer Eine berechtigte Frage

Düsseldorf · Gesundheitliche Fragen gehen den Arbeitgeber nichts an. Grundsätzlich. Beim Impfstatus liegt die Sache anders.

Das Auskunftsrecht der Arbeitgeber über den Impfstatus
Foto: dpa/Federico Gambarini

Nun also doch: Arbeitgeber sollen von Beschäftigten in Kitas, Schulen und Pflegeheimen künftig Auskunft über eine Corona-Impfung oder eine überstandene Covid-Erkrankung verlangen können. Arbeitgeberpräsident Dulger nennt dieses Vorhaben der Groko bloßen „Budenzauber“ und eine „Mini-Ausweitung des Fragerechts der Arbeitgeber“. Er sähe es gern, dass alle Arbeitgeber nach dem Impfstatus ihrer Angestellten fragen dürfen. Die Gewerkschaften hingegen sprechen von einer Impfpflicht durch die Hintertüre, wenn die Arbeitnehmer ihren Impfstatus offenlegen müssen.

Unbestritten: Gesundheitsdaten der Arbeitnehmer sind höchst sensibel. Unter normalen Umständen gehören sie nicht in die Hand des Arbeitgebers. Doch schon jetzt gibt es Ausnahmen von diesem Grundsatz. So muss das Personal von Kitas mit Blick auf die Ansteckung durch Masern gegenüber der Einrichtungsleitung den Impfstatus nachweisen.

Wenn eine solche Auskunftspflicht über den Impf- oder Genesenenstatus nun auch in Bezug auf das Coronavirus geregelt wird, so sollte dies nicht nur für die Beschäftigten von Kitas, Schulen und Pflegeheimen gelten. Auch in anderen Bereichen ist es doch so, dass die Politik zu Recht von den Arbeitgebern verlangt, dass sie in ihren Betrieben die notwendigen Maßnahmen zum Infektionsschutz treffen. Dabei ist die Kenntnis über den Impfstatus eine wichtige Grundlage für weitere Entscheidungen, wo welche Mitarbeiter eingesetzt werden, ob sie zusammen im Großraumbüro oder voneinander getrennt oder, so weit das möglich ist, im Homeoffice arbeiten. Auch muss der Arbeitgeber seine Kundschaft vor Infektionsrisiken schützen.

Wenn die Gewerkschaften sich dagegen wehren, ist fraglich, ob sie wirklich im Namen der Arbeitnehmer sprechen. Denn auch diese dürften ein Interesse daran haben, dass sie neben Kollegen im Büro sitzen oder in der Fabrikationshalle stehen, die möglichst wenig infektiös sind. Spannend wird das Ganze freilich, wenn ein Beschäftigter auf die entsprechende Arbeitgeber-Frage antwortet: Ich bin nicht geimpft und das bleibt auch so. Die Politik hat Nein zu einer Impfpflicht gesagt. Will sie keine Impflicht durch die Hintertüre einführen, so müsste sie konsequenter Weise ausschließen, dass dies dann ein Kündigungsgrund wäre.

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